+++ Fernaufklärung von Patienten nimmt zu: Thieme Compliance unterstützt Ärzte mit neuen Formularen zur Aufklärung per Videotelefonat +++
Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen führen zu wesentlichen Veränderungen in den Klinikabläufen und der Patientenversorgung. Insbesondere die Telemedizin gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Thieme Compliance hat deshalb sein Bogensortiment um zwei neue Dokumentationsformulare zur Fernaufklärung ergänzt. Das eine dient zur Vorbereitung der Patienten auf das Videotelefonat, das andere zur Dokumentation der wesentlichen Rahmenbedingungen des Videotelefonats.
Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und auch aufgrund der besonderen Situation, die durch das Coronavirus SARS-CoV2 in der Patientenversorgung entstanden ist, erfahren die Telemedizin und insbesondere die Fernaufklärung per Videotelefonat eine zunehmende Bedeutung und Verbreitung. Der Gesetzgeber konstatiert: „Das traditionell übliche persönliche Gespräch in der Praxis des Behandelnden kann heute durch die Verwendung von Telekommunikationsmitteln ersetzt werden, ohne dass Patient und Behandelnder sich in den gleichen Räumlichkeiten aufhalten müssen. Gleiches gilt für die Aufklärungspflicht des Behandelnden gegenüber dem Patienten hinsichtlich Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer einwilligungsbedürftigen medizinischen Maßnahme.“ Seitens der Rechtsprechung gibt es bislang noch keine konkreten Äußerungen zur Aufklärung per Videotelefonat. Lesen Sie hier weiter…