Wahl der Bundeskurie der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer ist rechtskonform

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Scho

Die Wahl der Funktionäre der Bundeskurie der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer war und ist rechtskonform. Zu diesem eindeutigen Urteil kommt ein nun erstelltes Rechtsgutachten der namhaften Medizinrechts-Experten, Univ.-Prof. Dr. Markus Vašek, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der JKU Linz, sowie Honorarprofessor Dr. Felix Wallner vom Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der JKU Linz. „Falls es rechtliche Zweifel gegeben haben sollte, so sind diese nunmehr endgültig ausgeräumt“, so Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte. Hiermit soll Klarheit geschaffen werden, sodass man sich wieder auf Inhalte konzentrieren kann.

Bei der Wahl bei der Bundeskuriensitzung im Rahmen des 145. Ärztekammertags in Bad Radkersburg zogen die Vertreter der Landesärztekammern aus Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg von der Sitzung aus und hegten Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl. Das Gutachten bescheinigt allerdings die absolute Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs.

„Es gibt so viel zu tun. Jeder, der mitarbeiten will, ist herzlich eingeladen – es ist Zeit, die riesengroßen Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem gemeinsam anzugehen; wir sind zum Arbeiten und nicht zum Streiten gewählt “, betonte Mayer. „Wir alle müssen uns als Standesvertreter für unsere Ärztinnen und Ärzte für die brennenden Themen stark machen, etwa für eine dringend nötige Ausbildungsoffensive und mehr Dienstposten für den ärztlichen Nachwuchs, für mehr Personal im Spital sowie für eine generelle Attraktivierung des Arztberufs durch innovative und zeitgemäße Teilzeit- und Führungsmodelle sowie eine adäquate Entlohnung.“

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Boehringer Ingelheim baut Produktionsanlage in NÖ nicht

Boehringer Ingelheim baut Produktionsanlage in NÖ nicht

Der "erwartete künftige Bedarf für Produktionskapazitäten in der Biopharmazie" sei "mit den bestehenden Produktionsanlagen abgedeckt", hieß es seitens des Unternehmens.

Musterprozess um Amtshaftung wegen defekter Verhütungsspirale

Musterprozess um Amtshaftung wegen defekter Verhütungsspirale

Der spanische Hersteller der Verhütungsspiralen musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Produkte zurückrufen, da ein Materialfehler auftrat. In Österreich erfuhr die Öffentlichkeit davon verspätet, kritisiert der VSV.

Niederlande wollen Sterbehilfe auf kranke Kinder ausweiten

Niederlande wollen Sterbehilfe auf kranke Kinder ausweiten

Nach Schätzungen würden pro Jahr zwischen fünf und zehn Kinder die Voraussetzungen zur Anwendung der geplanten Regelung erfüllen.