einzelBürgerinnen
und Bürger – Patienten und Gesunde – haben ein Recht auf umfassende Informationen zu Fragen, die ihre Gesundheit
und Krankheit betreffen sowie auf eine verständliche Vermittlung dieser Informationen. Diese Grundsätze sind im Leitfaden
„Patientenrechte in Deutschland“1 verankert.
Seit Kurzem hat Österreich als erstes EU-Land einen Aktionsplan für Frauengesundheit. Doch die fehlende Daten- und Faktenbasierung und die mangelnden Zeitvorgaben für die Umsetzung von Maßnahmen nehmen dem Papier die Überzeugungskraft.