Neue Aspekte der ÄrzteGmbH

Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen. Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH für Schäden haftbar machen.

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