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Während die Akut- und Notfallversorgung in Österreich in der Regel gut funktioniert, sind die Angebote im Akutfrührehabilitationsbereich und insbesondere im Langzeitbereich bei Weitem nicht ausreichend und in vielen Fällen nicht einmal existent.
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Am 23. Mai 2012 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen1. „Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe, stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern und sorgt für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen“, sagt der Gesundheitsminister Daniel Bahr2. Verbrauchervertreter, Ärzteschaft und Krankenversicherer finden den Gesetzentwurf zu kurz gesprungen und lückenhaft, Gesundheitspolitiker sprechen von einem „Gesetzesplacebo“ 3. Am 1. Januar 2013 soll das Gesetz dann in Kraft treten.