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Sozialversicherungsträger, Krankenanstalten und andere Gesundheitsdiensteanbieter müssen sich an die Vorgaben des Vergaberechts halten. Bei optimaler Vorbereitung kann mithilfe einer Ausschreibung nicht nur die wirtschaftlich effizienteste, sondern auch die qualitativ hochwertigste Lösung im Sinne der Einkäufer, der Ärzteschaft und der Patienten gefunden werden.
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