Medizinprodukterecht für Ärzte und Krankenhausbetreiber

Das weitläufige Gebiet des Medizinprodukterechtes gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für all jene Personen, die Medizinprodukte anwenden, betreiben und instandhalten. Die darin geregelten Verpflichtungen sind vielen nicht bekannt.

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