VfGH verhandelt über mehrere Bestimmungen

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Scho

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich am 19. September in einer öffentlichen Verhandlung mit den derzeit gültigen Bestimmungen hinsichtlich der Sterbehilfe befassen. Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt.

Nachdem der VfGH im Dezember 2020 auf Antrag von unter anderem denselben zwei Schwerkranken Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben hatte, trat 2022 das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Kraft. Wer sein Leben selbst beenden möchte, kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten: Dafür muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden. Die Folgen einer solchen Krankheit müssen die betroffene Person in ihrer gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigen, und die Krankheit muss einen nicht anders abwendbaren Leidenszustand mit sich bringen.

Eine Sterbeverfügung kann ausschließlich schriftlich von einem Notar oder einem Mitarbeiter einer Patientenvertretung errichtet werden, davor muss eine Aufklärung durch zwei Ärzte erfolgen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass die sterbewillige Person entscheidungsfähig ist und einen freien und selbstbestimmten Entschluss gefasst hat. Gleichzeitig mit der Einführung des Sterbeverfügungsgesetzes wurde auch das strafrechtliche Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord neu gefasst (Straftatbestand der „Mitwirkung an der Selbsttötung“). Wer einer anderen Person hilft, sich selbst zu töten, ist weiterhin mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen, es sei denn, die andere Person leidet an einer schweren Krankheit und wurde entsprechend ärztlich aufgeklärt.

Die Antragsteller halten auch diese Neufassung sowie das Sterbeverfügungsgesetz für verfassungswidrig und haben daher beantragt, eine Reihe von Bestimmungen aufzuheben. So etwa die Vorschrift, dass einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen „zeitraubenden und kostspieligen“ Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht. Dies verstoße gegen das Recht auf Privatleben, das Recht auf Leben sowie den Gleichheitsgrundsatz.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Berner Forscher entschlüsseln Nebenwirkung von Blutdruck-Medikamenten

Berner Forscher entschlüsseln Nebenwirkung von Blutdruck-Medikamenten

Thiazide gehören seit etwa sechs Jahrzehnten zu den am häufigsten verschriebenen Medikamenten gegen Bluthochdruck. Je nach Studie erhöhen sie das Risiko, an Diabetes zu erkranken, um 20 bis 50 Prozent.

Starkes Plus bei ME/CFS-Fällen, aber Minus bei Anerkennungsquote
PVA

Starkes Plus bei ME/CFS-Fällen, aber Minus bei Anerkennungsquote

Die Quote der Ablehnungen der Anträge stieg in den letzten Jahren deutlich an, wie aus einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervorgeht. Unklar bleibt, wie viele Anträge von ME/CFS-Betroffenen in den letzten fünf Jahren bei der PVA überhaupt gestellt wurden.

33 Prozent mehr Darmkrebsfälle seit dem Jahr 2000
Europa

33 Prozent mehr Darmkrebsfälle seit dem Jahr 2000

Zu den Hauptursachen von Darmkrebs zählen vor allem lebensstilbedingte Risikofaktoren wie eine einseitige, ballaststoffarme, zu fett- und salzreiche Ernährung, ein hoher Alkohol- und Nikotinkonsum, Übergewicht und Bewegungsarmut.