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In Österreich gibt es jetzt sogar ein Ministerium, das Digitalisierung in seinem Namen trägt. Und laut Forschungsorganisationsgesetz sollen die in öffentlichen Datenbanken gespeicherten Informationen über Bürger für Forschungszwecke freigegeben werden. Universitäten und andere Forschungseinrichtungen jubeln. Doch genauere Betrachtung ernüchtert.
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