Antikorruptions-Maßnahmen im Krankenhaus

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Autor: Scho

Seit dem Jahr 2011 ist die Transparenz hinsichtlich Wartelisten in privaten und öffentlich gemeinnützigen Krankenanstalten zumindest für die medizinischen Fachgebiete Augenheilkunde, Orthopädie und Neurochirurgie gesetzlich verankert. Eine Erhebung des Instituts für Höhere Studien in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung hat im Jahr 2020 jedoch ergeben, dass es in Österreich nach wie vor viel Intransparenz hinsichtlich Wartelistenreihung für Operationen gibt. Das Angebot an PatientInnen, mittels Zuzahlungen oder dem Besuch der Privatordination die Wartezeit zu verkürzen bzw. zu umgehen, steht nach wie vor an der Tagesordnung. Dass das strafrechtliche Konsequenzen sowohl für das medizinische Personal als auch die Patienten haben kann, wird unter den Tisch gekehrt.

Andrea Varga hat an der FH Burgenland das Masterstudium Internationale Wirtschaftsbeziehungen mit der Vertiefungsrichtung Legal Management abgeschlossen. Beruflich sammelte sie unter anderem Erfahrungen in einem Tochterunternehmen der österreichischen Ärztekammer. Sie verfasste ihre Masterarbeit zum Thema „Antikorruption-Compliance in Bezug auf das Wartelistenregime für Operationen in österreichischen Krankenanstalten“ und sprach dazu mit VertreterInnen von sechs österreichischen Krankenanstaltenträgern. In ihrer Arbeit dokumentierte sie, ob und welche Compliance-Mechanismen zu dieser Thematik bereits implementiert wurden und wie das transparente Wartelistenregime umgesetzt wurde. Anhand ihrer Literaturrecherche formulierte sie im letzten Teil ihrer Thesis Handlungsempfehlungen für Krankenanstalten.

Personalmangel als „Einfallstor“

Trotz der Sensibilität des Themas standen der Studentin Vertreterinnen von sechs österreichischen Krankenanstaltenträgern bereitwillig für das Gespräch zu Verfügung. „Meine Interviewpartnerinnen waren sich darüber einig, dass der vorherrschende Personalmangel ein Einfallstor für Korruption im Krankenhaus sein kann“, so Varga, der es auch wichtig ist, klarzustellen, dass es keinesfalls darum gehe, einzelne Trägerorganisationen anzuprangern. „Es muss hier einfach Transparenz geschaffen werden, genauso wie es notwendig ist, alle Player für das Thema Compliance im Setting Krankenhaus zu sensibilisieren.“ Nur einer der sechs befragten Träger wendet aktuell Complianceinstrumente zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Operationswartelistenreihung an.

„Interessant war auch, dass die Verantwortlichkeiten für die Wartelisten recht unterschiedlich gehandhabt werden. In manchen Krankenhäusern entscheiden ausschließlich leitende Ärztinnen, wie dringlich eine Operation stattfinden muss. In anderen wiederum sind alle behandelnden Ärztinnen gleichwertig berechtigt, Änderungen in der Warteliste vorzunehmen. In wieder anderen hat auch das administrative Personal Einfluss. Eine wesentliche Erkenntnis aus der Literatur ist dazu, dass Korruption auf allen Stufen der Hierarchie stattfinden kann.“

Ergebnisse & Empfehlungen

Compliance-Instrumente wie interne und externe Meldekanäle sowie Verhaltenskodices finden der Arbeit zufolge in allen der sechs befragten Krankenanstaltenträger Anwendung. Der Verhaltenskodex enthält bei fünf Krankenanstaltenträgern allerdings nur allgemeine Antikorruptions-Grundsätze. Zudem ist bei fünf der sechs Befragten eine interne Richtline zur ordnungsgemäßen Wartelistenreihung vorhanden.

Aktuell führt nur ein Krankenanstaltenträger Compliance-Schulungen durch. Kein Träger führt aktuell Compliance-Risikoanalysen durch. Eine Minimierung des Korruptionsrisikos hinsichtlich Operationswartelistenreihung aus Sicht der ExpertInnen ist durch die Erhöhung der OP- und Personalkapazitäten möglich.

Andrea Vargas Empfehlungen: Die Durchführung von Compliance-Schulungen für die entsprechende Zielgruppe (Ärztinnen etc.), um diese zu sensibilisieren und zu unterweisen. Ein Antikorruptions-Grundsatz in Bezug auf die ordnungsgemäße Wartelistenreihung für Operationen und andere korruptionsanfällige Bereiche sollten im Verhaltenskodex für die Mitarbeiterinnen (bspw. ÄrztInnen etc.) sowie externe Stakeholder näher spezifiziert werden. Die Durchführung von Compliance-Risikoanalysen wird empfohlen, um die Relevanz, Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Schadenshöhe (auch Reputationsschaden) abschätzen zu können.

Die Implementation eines Compliance Management Systems schafft die Grundlage für ein regelkonformes Handeln und schließt mögliche Haftungsrisiken aus. Zurückgreifen können Krankenanstaltenträger dazu etwa auf die Ö-Norm 192050 des Austrian Standard Instituts.

(FH-Burgenland/red.)

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