Patientinnen und Patienten, beziehungsweise deren Ärztinnen und Ärzte, sollen künftig überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zurückgreifen können. Das EU-Parlament hat in Straßburg mit großer Mehrheit den sogenannten „EU-Gesundheitsdatenraum“ gebilligt. Die elektronischen Gesundheitsakten umfassen Patientenzusammenfassungen, elektronische Rezepte, medizinische Bilder oder Laborergebnisse. Teilweise sind Opt-out-Möglichkeiten vorgesehen.
In Österreich hatte es die Befürchtung gegeben, dass die Opt-out-Option bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA durch die neue EU-Regelung ausgehebelt werden könnte. Laut einer Aussendung des EU-Parlaments sieht die neue Verordnung ein Mitspracherecht der Betroffenen bei der Verwendung und dem Zugriff auf ihre Daten vor: Patienten können den Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten durch Ärzte ablehnen, außer es geht um den Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen oder einer anderen Person. Patienten müssen außerdem über jeden Zugriff auf ihre Daten informiert werden und haben das Recht, Korrekturen fehlerhafter Daten zu verlangen.
Auch für Forschungszwecke oder für eine bessere politische Entscheidungsfindung soll es möglich sein, dass die Daten anonymisiert (oder in einigen Fällen pseudonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Für Werbe-, Versicherungs- oder Kreditvergabezwecke soll dies aber verboten sein. Nach dem Parlament muss nun der Rat (der Mitgliedstaaten) die Regelung final absegnen. Das gilt in der Regel als Formsache.
(APA/red.)