Mit welchen Summen hat die EU die Mitgliedsländer bei der Digitalisierung ihrer Gesundheitssysteme unterstützt? Diese Frage ist laut einem Bericht des EU-Rechnungshofes nicht leicht zu beantworten. Rund 16 Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds sowie dem EU-Kohäsionsfonds sind von 2014-2027 für die Digitalisierung der EU-Gesundheitssysteme vorgesehen. Die EU-Länder könnten diese jedoch nicht so einfach abrufen, kritisieren die Prüfenden.
„Die EU-Mittel für die Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden über mehrere Programme bereitgestellt, die von verschiedenen Dienststellen der Europäischen Kommission verwaltet wurden und für die jeweils eigene Vorschriften und Verwaltungsregelungen galten“, so Joëlle Elvinger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, laut Aussendung. „Dies erschwerte es einigen Mitgliedstaaten, verfügbare Mittel ausfindig zu machen, und es behinderte sie bei der Antragstellung.“
Komplizierte Förderoptionen, unzureichende Verwaltungskapazitäten oder Schwierigkeiten, die nationale Kofinanzierung sicherzustellen, werden im Bericht als weitere Hindernisse genannt. Die Prüfer stellten außerdem fest, dass weder die Kommission noch die meisten EU-Länder einen umfassenden Überblick über verwendete EU-Mittel haben. Sie empfehlen der Kommission daher, bis 2026 einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsprogramme auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten zu erstellen.
Die EU fördert die Digitalisierung des Gesundheitswesens seit mehr als 20 Jahren, vor allem durch Empfehlungen und unverbindliche Zielvorgaben. Seit der Corona-Krise wurden mehr verbindliche Beschlüsse und Verordnungen angenommen. Die Pandemie habe den Bedarf an digitaler Technologie für die Gesundheitsversorgung erheblich erhöht, da der Koordinationsbedarf gestiegen sei, so der Bericht. Außerdem müsse für einen besseren Austausch der Gesundheitsdaten in der EU gesorgt werden.
Die EU-Kommission nutzt zur Messung der Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens seit 2022 die sogenannte „eGovernment-Benchmark“ für gesundheitsbezogene öffentliche Online-Dienste und seit 2023 den „eHealth-Indikator“, der u.a. den Zugang der Bevölkerung zu elektronischen Patientenakten misst. Hier fordern die Prüfer eine genauere Berichterstattung der EU-Kommission, damit die Betroffenen bessere Informationen erhalten.
Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsländer, haben Luxemburg, Malta und Estland laut Statistiken der EU-Kommission den höchsten „Reifegrad“ der gesundheitsbezogenen öffentlichen Online-Dienste. Österreich liegt genau im Mittelfeld. Beim Zugang zu E-Patientenakten liegt Österreich mit 88 Prozent auf dem achten Platz, es führt Belgien mit 100 Prozent.
(APA/red.)