FFP2-Masken-Hersteller Hygiene Austria ist insolvent

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Autor: Scho

Der skandalumwitterte Mund-Nasen- und FFP2-Schutzmasken-Produzent Hygiene Austria mit Sitz in Wiener Neudorf hat Insolvenz angemeldet. Über die 100-Prozent-Tochter des Wäscheherstellers Palmers wurde am Landesgericht Wiener Neustadt ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, wie der Gläubigerschutzverband KSV1870 am Montag bekanntgab.

Der entsprechend Gerichtsbeschluss sei am Freitag gefasst worden. Die Schuldnerfirma Hygiene Austria LP GmbH wurde gleich zum Start der Covid-19-Pandemie im März 2020 gegründet. Alleineigentümerin ist die Palmers Textil AG. „Im Jahr 2021 und 2022 stand das Unternehmen im Blickpunkt medialer Berichterstattung“, erinnert der Kreditschutzverband. Der FFP2-Maskenskandal rund um Hygiene Austria und Palmers erregte großes Aufsehen.

Ursprünglich war das Unternehmen zur Masken-Produktion in Österreich als Joint Venture von Lenzing und Palmers gegründet worden. Nach außen präsentierte sich die Hygiene Austria als Unternehmen mit Produkten „made in Austria“, empfing Betriebsbesuche von hochkarätig besetzten Politikerdelegationen und erhielt umfangreiche Staatsaufträge.

Masken aus China verkauft

Später wurde bekannt, dass Masken aus China verkauft wurden. Gegen Ende der Pandemie erschütterte das Unternehmen zudem ein Finanzskandal – im Sommer 2022 berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ über bis dahin „öffentlich nicht bekannte, schwere Vorwürfe“ betreffend „fortgesetzter Steuerhinterziehung in großem Ausmaß unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege“. Mindestens 693.000 Euro an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer soll Palmers demnach beim Import von Schutzmasken aus China via Palmers Deutschland hinterzogen haben. Palmers und Hygiene Austria wiesen die Vorwürfe zurück.

Im Insolvenzverfahren biete die Hygiene Austria nun allen unbesicherten Insolvenzgläubigern eine Zahlungsquote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, so der KSV. Dabei handle es sich vorerst um das gesetzliche Mindestanbot.

„Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Sanierungsbestrebungen tatsächlich aufrechterhalten werden können“, betonte die Gläubigerschützerin Brigitte Dostal vom KSV1870. „Auch wird das Sanierungsplanangebot einer strengen Überprüfung standhalten müssen, damit der vorgelegte Zahlungsvorschlag die Akzeptanz der Gläubiger finden wird“, fügte sie hinzu.

(APA/red.)

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