Gesetz zum Ende der Corona-Maßnahmen stößt auf Kritik

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Autor: Scho

Die Begutachtungsfrist des COVID-19-Überführungsgesetzes zum Ende der Corona-Maßnahmen endet. Während etwa die Wirtschaftskammer den Wegfall der Maßnahmen positiv sieht, geht es dem Gewerkschaftsbund damit zu schnell. Dass Gratistests nur noch dann möglich sein sollen, wenn Probanden einer Einnahme von Heilmitteln gegen Corona zustimmen, sorgte etwa bei der Ärztekammer und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen für Missfallen.

Über 1.000 Stellungnahmen sind am Mittwochnachmittag bereits eingelangt, ein Großteil stammt von Privatpersonen. Durch das Gesetz sollen Corona-Impfungen weiterhin kostenlos bleiben und Gratistests nur noch möglich sein, um bei Patienten mit Symptomen abzuklären, ob sie Covid-Medikamente brauchen. Die rechtliche Sonderstellung im Vergleich zu anderen nicht meldepflichtigen übertragbaren respiratorischen Krankheiten fällt.

Auf breite Ablehnung (u.a. von Ärztekammer, Gewerkschaftsbund, Wirtschaftskammer, Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen) stieß die Bestimmung, dass eine Testung nur dann auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers möglich ist, wenn getestete Personen im Falle eines positiven Ergebnisses bereit sind, Covid-Heilmittel einzunehmen. Die Verordnung einer Therapiemaßnahme sei nicht alleine vom Testergebnis abhängig, so die Ärztekammer, die dazu aufruft, die Formulierung zu streichen. Ob Versicherte sich behandeln lassen oder nicht, liege alleine in ihrem Ermessensspielraum, so auch die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Standardisierung medizinisch-diagnostischer Untersuchungen (ÖQUASTA) und die Österreichische Gesellschaft für gute Analysen- und Laborpraxis (GALP).

Tests sind „tragende Säule“

Das Testangebot in Apotheken sei „eine der tragenden Säulen der Pandemiebekämpfung“, heißt es seitens der Apothekerkammer, die die Verlängerung der Ermächtigung von Apothekerinnen und Apothekern zur eigenverantwortlichen Vornahme und Auswertung von Tests befürwortet. Eine befristete und auf den Erreger SARS-CoV-2 beschränkte gesetzliche Testberechtigung für Apotheker sei allerdings nicht ausreichend. Durch eine Klarstellung im Apothekengesetz wünscht sich die Kammer die Möglichkeit, dass Apotheker eigenverantwortlich einfache Gesundheitstests vornehmen und auswerten. Auch der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) fordert, die Kompetenz, Antigen-Testungen ohne ärztliche Anordnung durchführen zu können, wieder in das Epidemiegesetz aufzunehmen, um kranken Menschen den Zugang zu erleichtern.

Anders sieht das die Ärztekammer. Das Durchführen von einfachen Gesundheitstest liege nicht im Tätigkeitsbereich der Apotheker. Das Abklären von Beschwerdebildern und die Vorbeugung von Erkrankungen sei Ärzten vorbehalten. Ebenso wie der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen kritisierte die Ärztekammer außerdem den Ausschluss von Wahlärzten bei Covid-Impfungen. Diese würden wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung mit Impfungen beitragen.
Der Rechnungshof setzt sich währenddessen für eine umgehende Überarbeitung des Epidemiegesetzes ein. Er wies auf seine früheren Empfehlungen hin, das Gesetz zu modernisieren. Der neue Entwurf passe einzelne Bestimmungen des geltenden Gesetzes an, berücksichtige die Empfehlungen des RH aber nicht. Positiv bewertet der Rechnungshof die Pläne, das Testangebot „aus Kosten-Nutzen-Überlegungen einzuschränken“ und auf Früherkennungs- und Überwachungsprogramme zu setzen. Die finanziellen Auswirkungen sind für den RH allerdings nicht plausibel nachvollziehbar.

Der Österreichische Städtebund begrüßt den Wegfall nicht mehr erforderlicher Regelungen, sieht in der Abschaffung der Gratis-Testungen aber „in manchen Fällen eine merkliche finanzielle Belastung für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen“. Er pocht auf finanzielle Unterstützung für die Gemeinden durch den Bund für Impfungen und Testungen.

Wirtschaftskammer begrüßt das Ende der Maßnahmen

Die Wirtschaftskammer begrüßt die Aufhebung der Sonderstellung von Covid als anzeigepflichtige Krankheit. Die Entwicklungen hätten gezeigt, dass die Sonderregelungen bis auf Detailbestimmungen nicht mehr erforderlich seien. Spezielle Impfangebote abseits des niedergelassenen Bereich und eine Zuständigkeit der Länder für die Abwicklung der Impfung seien nicht erforderlich. Für den Fall einer Verordnung über Verkehrsbeschränkungen soll ein Entschädigungsanspruch für Betriebe im Epidemiegesetz vorgesehen werden, so die Wirtschaftskammer.

Dem Gewerkschaftsbund geht der Wegfall der Maßnahmen indes zu schnell. Er beobachtet ein Abgehen von präventiven Maßnahmen, während die Pandemie noch nicht als beendet erklärt sei. Er begrüßt hingegen das Ziel einer sichergestellten Finanzierung der Impf-Infrastruktur. Dass künftig nur nach jedem fünften positiven Antigentest ein PCR-Test stattfinden soll, ist für den Gewerkschaftsbund nicht ausreichend. Im niedergelassenen Bereich will er hingegen weiterhin kostenfreie PCR-Testungen.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts forderte zahlreiche Klarstellungen und monierte die vorgesehene „Erhebung von Gesundheitsdaten zu bestimmten Krankheitsbildern für epidemiologische Zwecke“. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz, der einer Rechtsgrundlage bedürfe. Der Datenschutzrat sprach sich dafür aus, genauer zu erläutern, welche zuvor erhobenen personenbezogenen Daten auch nach dem Außerkrafttreten zahlreicher Covid-Bestimmungen weiterhin gespeichert werden dürfen.

(APA/red.)

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