Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erleichtert für ihre Versicherten und vor allem für chronisch Kranke den Zugang für Therapien, Behandlungen und Transporte. Entsprechende Änderungen in Krankenordnung und Satzung hat die ÖGK laut einer Aussendung in ihrer Hauptversammlung beschlossen.
Konkret wurde etwa die Bewilligungspflicht für die Verschreibung von physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen bis 30. Juni 2025 zur Gänze ausgesetzt. Eine Neuerung gibt es auch bei den ärztlichen Bewilligungen im Fall von chronischen Erkrankungen mit intensivem Therapiebedarf: Nun besteht die Möglichkeit, diese dauerhaft bzw. zeitlich befristet oder auf einen konkreten Therapieumfang bezogen auszustellen. Und für die Leistung von Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist künftig kein Nachweis mehr über die soziale Schutzbedürftigkeit notwendig.
De ÖGK betont, damit nicht nur bundesweit die Betroffenen zu entlasten, sondern auch einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der Leistungen zu setzen. Außerdem werde damit gleichzeitig auch der Verwaltungsaufwand für die Vertragspartner reduziert.
Im Rahmen der Untersuchung wurden 101 Erwachsene mit diagnostizierter episodischer Migräne beobachtet. Die Ergebnisse sprachen eindeutig gegen einen Zusammenhang zwischen Koffein-Konsum und Kopfschmerzattacken.
Rheuma – Niedrig dosiertes Kortison auch langfristig sicher
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Kortison ist nach wie vor ein Kernstück der Behandlung bei entzündlichen rheumatischen Erkrankungen. Kleine Dosen haben laut einer Studie aber nur geringe Auswirkungen auf Blutdruck und Gewicht.