ÖGK erleichtert Zugänge zu Therapien

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Scho

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erleichtert für ihre Versicherten und vor allem für chronisch Kranke den Zugang für Therapien, Behandlungen und Transporte. Entsprechende Änderungen in Krankenordnung und Satzung hat die ÖGK laut einer Aussendung in ihrer Hauptversammlung beschlossen.

Konkret wurde etwa die Bewilligungspflicht für die Verschreibung von physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen bis 30. Juni 2025 zur Gänze ausgesetzt. Eine Neuerung gibt es auch bei den ärztlichen Bewilligungen im Fall von chronischen Erkrankungen mit intensivem Therapiebedarf: Nun besteht die Möglichkeit, diese dauerhaft bzw. zeitlich befristet oder auf einen konkreten Therapieumfang bezogen auszustellen. Und für die Leistung von Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist künftig kein Nachweis mehr über die soziale Schutzbedürftigkeit notwendig.

De ÖGK betont, damit nicht nur bundesweit die Betroffenen zu entlasten, sondern auch einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der Leistungen zu setzen. Außerdem werde damit gleichzeitig auch der Verwaltungsaufwand für die Vertragspartner reduziert.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Ärztefunkdienst Wien: Alexander Lang übernimmt Geschäftsführung ab 1. Dezember

Ärztefunkdienst Wien: Alexander Lang übernimmt Geschäftsführung ab 1. Dezember

Kurienobmann Erik Randall Huber nennt die Besetzung einen "Glücksfall“. Auch die Ärztliche Leitung wird neu besetzt – Christoph Pelanek und Peter Haubenberger übernehmen

Wiener Ärzte fordert mehr Honorar für Vorsorgeuntersuchung

Wiener Ärzte fordert mehr Honorar für Vorsorgeuntersuchung

Gefordert wird nicht nur mehr Geld: Es sei auch an der Zeit, die Leistungen für die Patientinnen und Patienten zu aktualisieren, befindet Erik Randall Huber, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte in der Wiener Kammerer.