Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erleichtert für ihre Versicherten und vor allem für chronisch Kranke den Zugang für Therapien, Behandlungen und Transporte. Entsprechende Änderungen in Krankenordnung und Satzung hat die ÖGK laut einer Aussendung in ihrer Hauptversammlung beschlossen.
Konkret wurde etwa die Bewilligungspflicht für die Verschreibung von physio- und ergotherapeutischen sowie logopädischen Behandlungen bis 30. Juni 2025 zur Gänze ausgesetzt. Eine Neuerung gibt es auch bei den ärztlichen Bewilligungen im Fall von chronischen Erkrankungen mit intensivem Therapiebedarf: Nun besteht die Möglichkeit, diese dauerhaft bzw. zeitlich befristet oder auf einen konkreten Therapieumfang bezogen auszustellen. Und für die Leistung von Transportkosten im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation ist künftig kein Nachweis mehr über die soziale Schutzbedürftigkeit notwendig.
De ÖGK betont, damit nicht nur bundesweit die Betroffenen zu entlasten, sondern auch einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der Leistungen zu setzen. Außerdem werde damit gleichzeitig auch der Verwaltungsaufwand für die Vertragspartner reduziert.
Gemeinsam mit Expertinnen und Experten werde man die Vorgehensweise während der Pandemie analysieren, diskutieren und gegebenenfalls auch Fehler zugestehen. Corona und seine Folgen hätten "tiefe Gräben in unserer Gesellschaft hinterlassen und die Menschen in Österreich schwer belastet", so Nehammer.
Erstmals vier Prozent als Stammzellspender registriert
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Noch Luft nach oben: Für zehn Prozent der Leukämie-Betroffenen wird kein passender Spender gefunden - "Jede einzelne Typisierung kann den entscheidenden Unterschied machen".