Prozess um grob fahrlässige Tötung gegen Arzt am 20. August in Krems

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Autor: Scho

Wegen grob fahrlässiger Tötung muss sich kommende Woche am 20. August ein Mediziner am Landesgericht Krems verantworten. Der Arzt soll laut Staatsanwaltschaft Ende Mai 2025 einen Kaiserschnitt zu spät durchgeführt haben, wodurch ein Baby starb. Bei zeitgerechter Durchführung des Eingriffs hätte das Mädchen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt, hieß es. Dem Mediziner drohen im Fall einer Verurteilung in der Einzelrichterverhandlung bis zu drei Jahre Haft.

Die Schwangere war am 31. Mai des Vorjahres um 7.30 Uhr in ein Spital gekommen, weil Eröffnungswehen eingesetzt hatten. Der Angeklagte soll der Staatsanwaltschaft zufolge als behandelnder Arzt die medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung nicht durchgeführt und trotz eines pathologischen CTG, fehlenden Geburtsfortschritts, verminderten Fruchtwassers und Überschreitung des Geburtstermins um sieben Tage – also medizinisch dringender Indikation – gegen 10.30 Uhr keinen Kaiserschnitt durchgeführt haben, sondern erst ab kurz nach 14.00 Uhr. Das Baby starb an Sauerstoffmangel.

(APA/red.)

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