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Die Abgrenzung zwischen wirksamer Aufklärung über Krankheiten sowie Krankheitsfolgen und
Geschäftemacherei mit der Angst ist laut Dr. Ernest Pichlbauer schwierig. Die Grenzen zu finden,
sei nur dann möglich, wenn ethische Diskussionen
offen und tabulos geführt werden.
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Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken."