Labor-Akkreditierung nach ISO 15189 - Rückführbare Diagnostik = Qualität
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Autor: Milo Halabi
Stellen Sie sich vor, Sie steigen in Ihr Auto und fahren einfach los, vorher angurten und natürlich starten. Machen Sie sich jemals Gedanken, ob Ihr Motor auch wirklich gut geschmiert ist? Ob die Kühlflüssigkeit korrekt umläuft? Ob Ihre Abgaswerte den Normen entsprechen? Höchstens, wenn Sie durch ein Lamperl aufgefordert werden, Ölstand etc. zu kontrollieren. Die „Qualitätssicherung“ für Ihr Autofahren erledigt „irgendjemand“ im Hintergrund. Nachvollziehbar sind das der Autohersteller, die Zulieferer, die kontrolliert werden und enge Qualitätskorsette zu erfüllen haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens, in der Wartungen, Kontrollen, Messungen (mit hoffentlich kalibriertem Prüfmittel) etc. durchgeführt werden, die Tankstelle, an der Sie kontrollierten Treibstoff kaufen, und so weiter.
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Der OGH hat gesprochen: Eine einmalige Nachlässigkeit einer angestellten Ärztin ist nicht ausreichend, um eine Entlassung zu begründen. Konkret ging es um die Verletzung des 4-Augen-Prinzips bei Medikamentengabe.