Telemedizin ist in der Diabetologie praktikabel und gut einsetzbar. Jedoch bestehen noch Hürden, um sie flächendeckend anbieten zu können. Die Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG) informiert über die Vorteile und Voraussetzungen und arbeitet bereits intensiv an Umsetzungsempfehlungen.
„Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, was via Telefon und Datentransfer umgesetzt werden kann – auch im Gesundheitswesen. Diesen technologischen Fortschritt wollen wir nutzen und nun auch gezielt weiterentwickeln, da Patientinnen und Patienten deutlich davon profitieren“, erklärt Martin Clodi, Vorstand der Abteilung für Innere Medizin im Konventhospital Barmherzige Brüder Linz und Präsident der ÖDG, und führt aus: „Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes sollten für ein optimales Management der Erkrankung regelmäßig ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise ihren behandelnden Arzt konsultieren. Dies bedeutet in der heute gelebten Praxis gleichzeitig Anfahrtswege, Wartezeiten und weiteren Aufwand, der sich auf deren Erwerbstätigkeit und den gesamten Alltag auswirkt. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, um unseren Patienten diesen Aufwand teilweise zu ersparen.“
Prim. Univ.-Prof. Dr. Martin Clodi: „Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, um unseren Patienten Anfahrtswege zur behandelnden Ärztin beziehungsweise zum behandelnden Arzt sowie Wartezeiten in den Ordinationen und weiteren Aufwand teilweise zu ersparen.“
Ein guter Teil der Besuche virtuell
„Wir gehen davon aus, dass je nach Diabetestyp und medizintechnischer Ausstattung der Patienten ein guter Teil der Ambulanzbesuche durch einen telemedizinischen Termin ersetzt werden könnte. Dies bedeutet keine Wartezeit für die telemedizinisch betreute Person und für alle anderen Patienten kürzere Wartezeiten. Gleichzeitig fallen Anfahrtswege weg, was CO2 und Parkplätze spart. So profitiert auch die Umwelt von einer Ausweitung der telemedizinischen Versorgung, und gerade Menschen aus ländlichen Regionen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ersparen sich viel Reisezeit“, sagt Michael Resl, ebenfalls aus dem Konventhospital Barmherzige Brüder Linz und Erster Sekretär der ÖDG.
OA Dr. Michael Resl: „Wir gehen davon aus, dass je nach Diabetestyp und medizintechnischer Ausstattung der Patienten ein guter Teil der Ambulanzbesuche durch einen telemedizinischen Termin ersetzt werden könnte. Gleichzeitig fallen Anfahrtswege weg, was CO2 und Parkplätze spart.“
Geeignete Patientengruppen
Sowohl für Patienten mit Typ-1- als auch Typ-2-Diabetes kann diese Form der Betreuung gewählt werden. Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 sind immer häufiger mit Pumpen und Sensoren ausgestattet. Die Daten, die für das Gespräch notwendig sind, sind somit bereits in elektronischer Form vorhanden und können mit der Zustimmung der Patienten beziehungsweise durch Zusendung durch die Patienten auf ärztlicher Seite eingesehen werden. Bei der großen Gruppe von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 könnten all jene, die gut eingestellt sind, ihre Aufzeichnungen über die regelmäßige Blutzuckermessung zur Verfügung stellen oder in hausärztlicher und somit wohnortnaher Versorgung den HbA1c-Wert und weitere Blutwerte bestimmen lassen.
Vertrauen und gutes Verhältnis
Für die telemedizinische Betreuung kommen ausschließlich Folgekontakte in Betracht. „Zuerst muss ich die Patienten persönlich kennengelernt haben. Das Vertrauen muss durch mehrere Kontakte etabliert werden, dann kann die weitere Betreuung in vielen Fällen mit Datentransfer und einer telefonischen Konsultation erfolgen“, betont Resl.
Gut vorbereitet ins Telefonat
Die telemedizinische Visite ist auf ärztlicher Seite gleich aufwendig wie ein persönliches Gespräch vor Ort. Die Daten müssen vorab empfangen und eingesehen werden. Die notwendigen Zustimmungserklärungen sind einzuholen. Im Gespräch selbst besteht dann aber die Möglichkeit sich stärker auf die gemeinsame Analyse der erhobenen Daten zu konzentrieren.
Fehlende Strukturen
Heute wird telemedizinische Versorgung, wenn sie von den Patienten eingefordert wird, vorwiegend „informell“ angeboten. Gleichzeitig stellen sich beim Thema Telemedizin auch viele rechtliche Fragen, die einer Klärung bedürfen. Beispiele sind hier die Datenschutzthematik, aber auch Haftungsfragen. „Die ÖDG will alles dazu beitragen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um Patienten ein effizientes telemedizinisches Versorgungsangebot ohne Einschränkungen bei der Qualität der Betreuung bieten zu können“, betont ÖDG Präsident Clodi abschließend.
Quelle: Presseaussendung der ÖDG, www.oedg.at