Mit dem Anstieg der nosokomialen Infektionen wächst die Anzahl der juristischen Fragen, die mit Infektionen durch „Krankenhauskeime“ verbunden sind. Werden Hygienevorgaben verletzt, steht der Spitalsbetreiber bei Patientenschäden in der Pflicht.
Wie problematisch sind Abwässer, die aus dem Krankenhaus kommen? Aktuelle Studien geben hier keine eindeutige Antwort. Damit bleibt auch unklar, ob Filteranlagen gesetzlich vorgeschrieben werden sollten.