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Neue Aspekte der ÄrzteGmbH
Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen.
Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben
werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH
für Schäden haftbar machen.
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