Kollektiver Schrecken

Anfang Oktober hat die Ärztekammer einen Kollektivvertrag für Jungärzte, die in einer Lehrpraxis ausgebildet werden, beschlossen. Ziel der Aktion: den jungen Medizinern eine vernünftige Entlohnung zu garantieren und der Ausbildung zum Allgemeinmediziner mehr Gewicht zu verleihen. Grundsätzlich gut, sagen die Lehrpraxisinhaber. Bloß: Wer soll das bezahlen?

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Eine berichtenswerte Entscheidung erließ kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH): Demgemäß sind Ärzte, die sich in Wien um eine Kassenplanstelle bewerben, nicht mehr wie bisher verpflichtet, an den scheidenden Kassenplanstelleninhaber
Zwangsablösen zu bezahlen.