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Anfang Oktober hat die Ärztekammer einen Kollektivvertrag für Jungärzte, die in einer Lehrpraxis ausgebildet werden, beschlossen. Ziel der Aktion: den jungen Medizinern eine
vernünftige Entlohnung zu garantieren und der Ausbildung zum Allgemeinmediziner mehr Gewicht zu verleihen.
Grundsätzlich gut, sagen die Lehrpraxisinhaber.
Bloß: Wer soll das bezahlen?
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