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Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen.
Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben
werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH
für Schäden haftbar machen.
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ThemenbeDas
Anforderungsprofil für Abteilungsleiter und Institutsvorstände unterscheidet sich deutlich von jenem, das noch an ihre Vorgänger gestellt wurde. War früher die fachliche Kompetenz das alleinige Qualifizierungsmerkmal, kamen mit der zunehmenden marktwirtschaftlichen Orientierung der Krankenanstalten immer mehr nicht-medizinische Anforderungen hinzu.