Neue Aspekte der ÄrzteGmbH

Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen. Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH für Schäden haftbar machen.

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Der Primararzt im Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Ansprüchen

ThemenbeDas
Anforderungsprofil für Abteilungsleiter und Institutsvorstände unterscheidet sich deutlich von jenem, das noch an ihre Vorgänger gestellt wurde. War früher die fachliche Kompetenz das alleinige Qualifizierungsmerkmal, kamen mit der zunehmenden marktwirtschaftlichen Orientierung der Krankenanstalten immer mehr nicht-medizinische Anforderungen hinzu.