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Obwohl krankenversichert, müssen Prostituierte in manchen Bundesländern für die regelmäßigen Gesundheitskontrollen bezahlen. Der OGH hat das als rechtswidrig anerkannt.
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Während die Akut- und Notfallversorgung in Österreich in der Regel gut funktioniert, sind die Angebote im Akutfrührehabilitationsbereich und insbesondere im Langzeitbereich bei Weitem nicht ausreichend und in vielen Fällen nicht einmal existent.