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Das weitläufige Gebiet des Medizinprodukterechtes gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für all jene Personen, die Medizinprodukte anwenden, betreiben und instandhalten. Die darin geregelten Verpflichtungen sind vielen nicht bekannt.
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Zitat aus dem Interview: Wenn wir als Selbstverwaltung glaubhaft bleiben wollen, müssen wir beweisen, dass wir selbst reformfähig sind.