Medizinprodukterecht für Ärzte und Krankenhausbetreiber

Das weitläufige Gebiet des Medizinprodukterechtes gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für all jene Personen, die Medizinprodukte anwenden, betreiben und instandhalten. Die darin geregelten Verpflichtungen sind vielen nicht bekannt.

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Einerseits steigen die Kosten für Gesundheitsanbieter und andererseits erwarten sich Patienten ein immer Mehr an klinischer Versorgung. – Um hierbei wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen heute Kliniken kontinuierlich und ohne großen Aufwand Auskunft über die Wirtschaftlichkeit ihrer radiologischen Abteilung erhalten, um Verbesserungspotenziale aufzuspüren.