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Die stetige Weiterentwicklung von Informationstechnologie und Telekommunikation ist auch ein Treiber der Telemedizin. Die Teleradiologie gehört hier zum häufigsten Anwendungsgebiet.
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Mitte Juli wurde in Wien ein Turnusarzt (nicht rechtskräftig)
verurteilt, weil in seiner Dienstzeit eine
Patientin gestorben war. Das Krankenhaus wurde
nicht belangt. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
kam wieder nicht zur Anwendung.