Digitale Gesundheits-Apps – Bei DiGA nur 2. Liga

Lesedauer beträgt 4 Minuten
Autor: Martin Hehemann

In Deutschland werden digitale Gesundheits-Apps (DiGAs) immer beliebter. Sie können dort schon seit drei Jahren vom Kassenarzt verschrieben werden. In Österreich ist das kein Grund zur Eile. Möglicher Start der App auf Rezept: vielleicht das zweite Halbjahr 2024.

Die App arbeitet mit Video, Audio und Texten. Bei Bedarf steht eine psychologische Fachkraft zur Verfügung, die Fragen beantwortet. Das Ziel: Patientinnen und Patienten sollen lernen, ihre Aufmerksamkeit weniger auf den Schmerz zu richten, sondern mehr auf das Leben und die Lebensqualität. Das Gute daran: Die App wirkt. Das hat sie in klinischen Studien mehrfach bewiesen. Noch besser: Es gibt sie auf Rezept. Sie kostet die Patienten also praktisch nichts.

Was fast zu gut klingt, um wahr zu sein, ist auch nicht wahr – jedenfalls nicht in Österreich. Während die digitale Gesundheitsapp „Chronischer Schmerz“ vom Anbieter HelloBetter von Kassenärzten in Deutschland verstärkt zur begleitenden Therapie bei Schmerzpatienten kostenfrei verschrieben wird, beträgt die Zahl der User in Österreich exakt null. Der Grund: Die Kosten für die Benutzung der App für einen Zeitraum von 12 Wochen liegen bei 599 Euro und werden nicht von den Kassen übernommen.

„Der deutsche Markt hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Vor allem im Bereich der mentalen Gesundheit kommen DiGAs immer stärker zum Einsatz“, meint Filip Conic, der beim Unternehmensberater Roland Berger das Life Sciences Team in Wien leitet.

Die App wirkt: Eine digitale Gesundheits-App (DiGA) im Einsatz.

User-Zahlen vervierfacht

Spitzenreiter unter den DiGAs ist die App „zanadio“. Sie hilft den Anwendern, durch eine Veränderung ihrer Gewohnheiten dauerhaft Gewicht zu reduzieren. Bei ihrem Kampf gegen die Kilos setzten im zweiten Halbjahr 2023 bereits rund 10.000 Userinnen und User auf die Unterstützung durch zanadio – viermal so viel wie zwei Jahre zuvor. Die Nummer zwei und drei im DiGA-Ranking konnten ihre Anwender-Zahlen in diesem Zeitraum verdoppeln: die App Vivira, die bei der Behandlung von Rückenschmerzen zum Einsatz kommt, und die App Kalmeda, die bei Tinnitus verwendet wird.

Die Hürden vor der Aufnahme in das offizielle DiGA-Verzeichnis sind allerdings hoch. Philipp Steininger, Head of Digital Therapeutics bei Sanova Pharma mit Sitz in Wien: „Eine DiGA ist keine gewöhnliche Lifestyle-App, sondern ein digitales Medizinprodukt. Sie muss daher strenge Auflagen erfüllen und ihre Wirksamkeit nachweisen.“ In Deutschland werden DiGAs im Rahmen des „Digitale-Versorgung-Gesetzes“ geregelt. Sie unterliegen der strengen Medical Device Regulation (MDR) der EU (für Informationen zur MDR siehe Beitrag in der Ausgabe 8-9/2023 der ÖKZ) und müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft worden sein. Dabei haben sie klare Bedingungen zu erfüllen: Sie müssen der Behandlung dienen, nicht der Diagnostik oder der Prävention. Ihr Nutzen muss durch klinische Studien belegt, die Patienten- und Datensicherheit gewährleistet und ihr Inhalt auf aktuelle Guidelines abgestimmt sein. Erst wenn all diese Vorgaben erfüllt sind, wird eine DiGA zertifiziert und kann von Ärzten und Psychotherapeuten wie ein Medikament auf Rezept verschrieben werden.

Stempelmarke und DiGA

Immerhin – die Bundesregierung hat zumindest schon mal das Fernrohr gezückt. In ihrem „Digital Austria Act“ (DAA) hat sie sich im vergangenen Juni nicht nur dazu aufgerafft, die Bundesstempelmarken nach fast 170 Jahren Pflichterfüllung im Dienst der heimischen Bürokratie zu Grabe zu tragen, sondern auch die Einführung der DiGAs beschlossen. „Die Verschreibung qualitätsgesicherter Digitaler Gesundheitsanwendungen soll in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung ermöglicht werden und die telemedizinische Versorgung ergänzen“, heißt es in Punkt 7.4 des DAA.

Die Euphorie über diesen Beschluss hält sich bei den Akteuren am Markt allerdings noch in überschaubaren Grenzen. Roland Berger-Berater Conic: „Das ist eine Vision. Nun muss sie zur Realität gemacht werden.“ Sanova Pharma-Mann Steininger: „Die Umsetzung ist noch völlig offen. Es gibt immer noch keinen Zeitplan oder definierten Prozess.“ Der Ball, so Steininger weiter, „liegt nun bei der Sozialversicherung“.

Und dort liegt dieser mitunter noch recht kommod. Auf die Frage, wie es um die Umsetzung der DiGA auf Rezept stehe, erhielt die ÖKZ von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nach einer Reaktionszeit von einigen Tagen eine eher dürftige Antwort per Mail: „Zu diesem Thema finden innerhalb der Sozialversicherung Abstimmungen mit Partnern aus der Wissenschaft statt. Eine breite Abstimmung zu einem Prozess hinsichtlich digitalen Gesundheitsanwendungen ist uns sehr wichtig.“

Deutlich auskunftsfreudiger zeigt sich Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Er verweist darauf, „dass die Sozialversicherungen DiGAs bereits jetzt bei der Rehabilitation von Patientinnen und Patienten einsetzen“. Allein bei der SVS seien bereits sieben Apps in Verwendung.

Start im zweiten Halbjahr 2024?

Mit dem Thema DiGA auf Rezept befasst sich seit 1. Juli eine eigens gegründete Innovationsabteilung im Dachverband. „Das Ziel ist, einen standardisierten Prozess für die Zulassung der DiGAs zu definieren. Entscheidend ist dabei, dass der therapeutische Nutzen nachgewiesen wird“, so Lehner. „Bei der Erarbeitung der Rahmenbedingungen binden wir die Ärzte eng ein. Sie sind unsere Vertragspartner. Die DiGA auf Rezept wird nur erfolgreich sein, wenn sie von den Ärzten angenommen wird.“ Der Sozialversicherungs-Manager geht davon aus, „dass der standardisierte Prozess im Frühjahr 2024 vorliegt“. Der Start der DiGAs auf Rezept könnte laut Lehner „im zweiten Halbjahr 2024“ erfolgen.

Aus Sicht der Wirtschaft ist das eher spät. Sanova-Experte Steininger: „Ich frage mich, warum das wieder so lange dauern soll. Es gibt die Produkte, und es gibt den bewährten Prozess aus Deutschland. Den könnte man auch für Österreich adaptieren.“ Der Verband der pharmazeutischen Industrie (PHARMIG) und der Verband der Medizinprodukte-Hersteller (Austromed) sehen das ähnlich. Sie haben im Vorjahr in einem Positionspapier eine Lösung gefordert, die sich „an anderen EU-Ländern wie Deutschland“ orientiert. SVS-Obmann Lehner hält das für problematisch: „In Deutschland werden die DiGAs relativ schnell zugelassen. Man schaut ein Jahr danach dann, wie sich das Produkt bewährt hat. Das führt derzeit zu einiger Frustration in Deutschland“, so Lehner. „Wir verfolgen in Österreich einen anderen Zugang. Der therapeutische Nutzen hat Vorrang.“ Roland Berger-Berater Conic kann diese skeptische Bewertung der deutschen Prozesse nicht nachvollziehen: „Die deutschen Regelungen sind gut. Und sie werden laufend weiterentwickelt.“  

Quellen und Links:

Das deutsche DIGA-Verzeichnis

Der Digital Austria Act der Bundesregierung

Informationen zur kassenärztlichen Verrechnung von DIGAs in Deutschland

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