Mehrklassenmedizin? Warten oder zahlen

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Autor: Martin Hehemann

Es ist gesetzlich verboten – und dennoch passiert es immer wieder: Wenn Patientinnen und Patienten aufzahlen, müssen sie in öffentlichen Spitälern weniger lang auf Operationen warten. So heißt es. Eine aktuelle wissenschaftliche Arbeit zeigt, was die heimischen Krankenhäuser dagegen unternehmen.

Birger Rudisch macht sich keine Illusionen: „Wir haben keine Zahlen. Und die werden wir auch nicht erhalten. Es ist ein Tabuthema“, so der Leiter der Tiroler Patientenvertretung nüchtern. „Die, die nachgereiht werden, wissen es nicht. Die, die vorgereiht werden, sagen es uns nicht. Und die, die vorreihen erst recht nicht.“

Von dem Tabuthema, das Rudisch anspricht, sind in den öffentlichen österreichischen Spitälern viele Patientinnen und Patienten betroffen – in der Regel, ohne davon zu wissen. Es handelt sich um die Praxis, dass Patienten die Wartezeit auf eine Operation verkürzen können, wenn sie eine Zahlung leisten oder Privatpatient bei dem Arzt sind, der sie operiert. Laut dem Krankenanstalten- und Kuranstalten-Gesetz (KAKuG) ist dies nicht erlaubt: „Für die Reihung in der Warteliste dürfen nur medizinische Kriterien herangezogen werden“, so Thomas Czypionka, Sprecher für Gesundheit des Instituts für Höhere Studien (IHS). „Die Spitäler dürfen keinen Unterschied machen – egal ob arm oder reich, groß oder klein.“ Verstöße gegen diese Vorgabe können im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen für das medizinische Personal und die Patienten haben.

Hinten anstellen. Wartezeiten auf Operationen werden durch das fehlende OP-Personal länger. Das Problem von Vorreihungen bleibt im Nebel. Eine Masterarbeit untersucht die Compliance-Regeln in den Kliniken.

Mehr als 30 Wochen

Dennoch kommt es immer wieder dazu. Der Vorteil, den man durch eine Vorreihung erlangen kann, ist einfach zu groß. Denn die Wartezeiten für elektive Operationen – das sind Operationen, die von langer Hand geplant werden – sind teilweise sehr lang. So müssen sich die Patienten für eine Bandscheibenoperation in der Universitätsklinik Innsbruck 20 Wochen gedulden. In der Klinik Donaustadt in Wien sind es sogar 22 Wochen. Wartezeiten von mehr als 30 Wochen stellen in vielen Häusern keine Seltenheit dar. Patientenvertreter Rudisch: „Angesichts der langen Wartezeiten ist der Druck auf beiden Seiten natürlich groß.“

Wie viele Patienten diesem Druck nachgeben, ist nicht bekannt. Laut einer Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2019 gaben aber 9,8 Prozent der befragten Patienten mit einer geplanten Hüft-, Knie- oder Schultergelenksoperation an, dass ihnen angeboten worden sei, die Wartezeit durch private Zahlungen oder den Besuch einer Privatordination zu verkürzen. Studienautor Czypionka geht davon aus, „dass sich diese Zahl bis heute nicht signifikant verändert haben dürfte“. Ähnliches gilt für eine Erhebung, die noch etwas älter ist. In einer Befragung aus dem Jahr 2013 kamen die IHS-Forscher zu folgendem Ergebnis: Patientinnen und Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung mussten im Schnitt (Median) vergleichsweise moderate 4,3 Wochen auf eine Hüft-, Knie- oder Schultergelenksoperation warten, ihre Leidensgenossen ohne private Zusatzversicherung dagegen lange 13 Wochen.

„Das ist natürlich ein erheblicher Unterschied. Spitalsbetreiber haben das damals damit erklärt, dass Sonderklasse-Betten früher frei werden“, so Czypionka. Aus seiner Sicht „ist das allerdings eine hatscherte“ Argumentation. Das Ergebnis verstoße gegen die Intention des Gesetzes, dass alle Patienten gleichbehandelt werden müssen. Czypionka: „Wenn die Sonderklasse-Betten tatsächlich so viel schneller frei werden, dann hat das Spital offenbar zu viele davon. Oder man könnte die Normalklasse-Patienten dort hinlegen.“

Kämpfer gegen Kuvert-Wirtschaft. Birger Rudisch ist Leiter der Tiroler Patientenvertretung: „Wir haben keine Zahlen. Und die werden wir auch nicht erhalten.“ Der Tausch Bares gegen früheren OP-Termin lasse sich kaum nachweisen: „Es ist ein Tabuthema.“

Mehrklassenmedizin

Mit seiner Einschätzung, dass die Problematik nach wie vor besteht, dürfte der IHS-Gesundheitssprecher richtig liegen. Dies bestätigt der Tätigkeitsbericht der Wiener Patientenanwaltschaft für das Jahr 2022. Dort heißt es unter dem Stichwort Mehrklassenmedizin: „Die Klagen darüber, dass man nur als … Privatpatient*in schnell an einen OP-Termin kommt, sprechen gegen die Objektivität des Terminmanagements. Beklagt wurde auch, dass eine Patientin, statt in der Klinik nachbehandelt zu werden, ohne vorausgegangene Kosteninformation zur Nachbehandlung in die Privatordination des Primars bestellt wurde.“ Der Tiroler Patientenvertreter Rudisch kann die Erfahrungen der Wiener Kollegen nur bestätigen: „Derartige Beschwerden höre ich auch immer wieder.“ Befunde wie diese haben Andrea Varga, eine Absolventin des Masterstudiums Internationale Wirtschaftsbeziehungen mit der Vertiefungsrichtung Legal Management an der FH Burgenland bewogen, sich das Thema genauer anzuschauen. Varga wollte wissen, was die Krankenanstalten unternehmen, um den Missbrauch bei den Wartelisten zu verhindern. Der Titel ihrer Masterarbeit: „Antikorruption-Compliance in Bezug auf das Wartelistenregime für Operationen in österreichischen Krankenanstalten“. Für ihre Arbeit sprach sie mit Vertreterinnen und Vertretern von sechs österreichischen Krankenanstaltenträgern. Deren Aussagen, sind angesichts der Sensibilität des Themas, durchaus offen. „Meine Interviewpartner*innen waren sich darüber einig, dass der vorherrschende Personalmangel ein Einfallstor für Korruption im Krankenhaus sein kann“, so Varga, der es wichtig ist, klarzustellen, dass es ihr nicht darum gehe, einzelne Trägerorganisationen anzuprangern. Varga: „Es muss hier einfach Transparenz geschaffen werden, genauso wie es notwendig ist, alle Player für das Thema Compliance im Setting Krankenhaus zu sensibilisieren.“

Und hier gibt es laut dem Ergebnis ihrer Untersuchung durchaus noch Handlungsbedarf: Von den befragten sechs Trägern wendet aktuell nur einer umfassende Complianceinstrumente an, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Reihung auf der Warteliste ordnungsgemäß durchgeführt wird. In anderen Worten: Nur einer von sechs Trägern hat bislang ein System implementiert, das den Missbrauch wirksam verhindern kann.

Bei den Detailergebnissen der Arbeit wechseln Licht und Schatten. Alle sechs Krankenanstaltsträger setzen interne und externe Meldekanäle ein, über die Mitarbeiter oder Patienten einen Missbrauch melden können. Alle sechs haben auch einen Verhaltenskodex verabschiedet. Bei fünf Trägern enthält dieser allerdings nur allgemeine Antikorruptions-Grundsätze und keine dezidierten Aussagen zur Warteliste. Dafür existiert wiederum bei fünf der sechs befragten Träger eine interne Richtlinie zur ordnungsgemäßen Wartelistenreihung. Weniger erfreulich ist der Umstand, dass aktuell nur ein Träger Compliance-Schulungen durchführt. Beim Thema Compliance-Risikoanalyse müssen derzeit sogar alle sechs passen: Darunter versteht man Analysen, mit denen Unternehmen potenzielle Risiken nach einem vorgegebenen Raster untersuchen: Wie relevant ist das Thema für mich? Wie groß ist der potenzielle Schaden – finanziell und für die Reputation? Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Risiko schlagend wird?

Das gemischte Ergebnis der Masterarbeit deckt sich mit der Einschätzung von Patientenvertreter Rudisch. „In den vergangenen zehn Jahren hat sich bei den Wartelisten für die Operationen schon etwas bewegt“, so Rudisch. „Früher gab es Krankenhäuser, die dezidiert zwei Listen geführt haben – eine für die Kassenpatienten und eine für die Privatpatienten. Das gibt es heute nicht mehr – zumindest nicht so offensichtlich.“ Gewirkt habe vor allem der Druck des Gesetzgebers, der im KAKuG festgeschrieben hat, dass alle Spitäler eine Liste über die Länge der Wartezeiten für bestimmte Operationen veröffentlichen müssen. Rudisch: „Das funktioniert mittlerweile zum Teil recht gut. Der große Vorteil ist, dass dadurch etwas mehr Transparenz geschaffen wird. Die Patienten sehen, ob die Wartezeit, die ihnen genannt wird, im veröffentlichten Rahmen ist oder nicht.“ Wenn nicht, liege es aber bei ihnen, sich zu melden. Rudisch: „Das beste Recht ist nichts wert, wenn man sich nicht selbst dafür einsetzt.“ 

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