Bildung - kurz und knapp

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Autor: Josef Ruhaltinger

Kurzmeldungen aus dem Bereich der Bildung.

Steirische Stipendien für Medizinstudierende

Über die Website der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) können sich Medizinstudierende für ein Stipendium bewerben. Die nächsten Termine sind vom 15.06.2023 bis 15.07.2023. Ab dem zweiten Studienabschnitt werden mehrere Modelle angeboten; monatlich werden 950 Euro brutto ausbezahlt. Für angehende Mediziner im Klinisch-Praktischen Jahr sind es 2.200 Euro pro Monat für max. ein Jahr ab Beginn des KPJ. Als Gegenleistung verpflichten sich die Studierenden, nach dem Studium eine Ausbildung in der KAGes zu machen und für eine bestimmte Zeit an einem steirischen Standort in Abstimmung mit der KAGes zu arbeiten.

Erste gemeinsame „Pflegeschule Vorarlberg“

In Vorarlberg ist die Gründung eines Gesundheitsausbildungszentrums in die Wege geleitet worden. Als erster Teilbereich hat die neue „Pflegeschule Vorarlberg“ ihre Arbeit aufgenommen: Die drei bisherigen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im Land sind während der vergangenen Monate organisatorisch zusammengefügt worden. Die neue Ausbildungseinrichtung „Pflegeschule Vorarlberg“ behält die drei Lernorte samt Infrastruktur bei, wird aber künftig von den beiden bislang getrennt agierenden Trägern gemeinsam unter einer Leitung organisiert: also von den Vorarlberger Landeskrankhäusern (bisher Trägerin der GuKPS Feldkirch und Rankweil) und der Stadt Dornbirn (bisher Träger der Pflegeschule Unterland in Bregenz) unter der Gesamtleitung von Dir. Mario Wölbitsch, MSc (bisher Direktor in Feldkirch und Rankweil).

Pflegelehre: Sorge vor Überforderung

Die Pflegelehre ist Teil der im vergangenen Jahr vorgestellten Pflegereform. Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Berufsausbildungs- bzw. des Gesundheits- und Krankenpflege­gesetzes endete Ende März. Ab Herbst soll die Pflegelehre als Ausbildungsversuch möglich sein und sechs Jahre nach der Einführung evaluiert werden. Interessierte können sich für die Lehre zur Pflegefachassistenz (Dauer: vier Jahre) oder für die Lehre zur Pflegeassistenz (drei Jahre) entscheiden. Für Tätigkeiten mit Patientinnen und Patienten ist ein Mindestalter von 17 Jahren vorgesehen. In den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf werden Dienstnehmervertretungen vor allem vor einer Überforderung der Jugendlichen gewarnt. Die „erforderliche sexuelle und geistige Reife von Kindern und Jugendlichen im Alter von 15 Jahren könne nicht vorausgesetzt werden“, schreibt der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV).

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