runover: array(7) {
["class"]=>
string(12) "amf-run-over"
["id"]=>
string(20) "newsletter_anmeldung"
["type"]=>
string(5) "image"
["path"]=>
string(92) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_1458x180px_Newsletter.jpg"
["url"]=>
string(48) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/newsletter/"
["type_mobile"]=>
string(5) "image"
["path_mobile"]=>
string(91) "https://www.gesundheitswirtschaft.at/app/uploads/2023/01/gw-Banner_600x500px_Newsletter.jpg"
}
Das Ärztegesetz verpflichtet Mediziner und Medizinerinnen, Fortbildungsmaßnahmen alle fünf Jahre gegenüber der ÖÄK nachzuweisen. Ansonsten drohen disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Bitte melden Sie sich an, um den gesamten Beitrag zu lesen.
Loginnach Login weiterlesen
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Weiterlesen
Erkenntnisse aus der ChEG-Summer School: Anfang August veranstalteten die Promovierenden im Kolleg „Chronische Erkrankungen und Gesundheitskompetenz“ (ChEG) eine Summer School zum Thema „interdisziplinäre Gesundheitskompetenz(-forschung)“. In diesem Rahmen wurde erarbeitet, welche interdisziplinären Bezüge im Themenfeld Gesundheitskompetenz bestehen, vor welchen Herausforderungen Nachwuchsforschende stehen und was sie hierzu voneinander lernen können.