Rotes Kreuz: Neue Blutspenderverordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft

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Autor: Scho

Mit 1. September gilt für alle SpenderInnen die in der neuen Blutspenderverordnung festgelegte Regel: Wer mehr als drei SexualpartnerInnen in den vergangenen drei Monaten hatte, wird von der Blutspende für drei Monate rückgestellt, unabhängig vom Geschlecht der PartnerInnen. Zusätzlich werden SpenderInnen, die in den vergangenen Wochen ungeschützten Sexualkontakt mit einem/einer neuen SexualpartnerIn hatten, temporär von der Spende zurückgestellt. Damit soll das Risiko für die Weitergabe einer sexuell übertragbaren Krankheit, wie etwa HIV oder Hepatitis weiterhin möglichst geringgehalten werden.

Weiterhin nicht Blutspenden darf man etwa nach Erkrankungen/Erkältungen, Auslandsaufenthalten in Tropen- & Malaria-Gebieten und Zeckenstichen.

Der bundesweit einheitliche Fragebogen, der zu Beginn jeder Blutspende ausgefüllt werden muss, wurde in Absprache mit Vertreter:innen des Gesundheitsministeriums und auf Basis der neuen Blutspenderverordnung aktualisiert und wird ab 1. September 2022 zum Einsatz kommen.

Jede Blutspende wird getestet

Die Sicherheit von PatientInnen und BlutspenderInnen hat für die Blutspendedienste selbstverständlich weiterhin oberste Priorität. Das Rote Kreuz testet jede Blutspende auf alle wichtigen Infektionskrankheiten, die über Blut übertragen werden, mit über 20 modernen labormedizinischen Tests. Weil diese Tests aber erst nach dem „diagnostischen Fenster“ aussagekräftig sind, ist die Zulassung der SpenderInnen nach medizinischen Kriterien eine zweite wichtige Säule für die Blutsicherheit. Zum Schutz der EmpfängerInnen der Konserven aber auch aus Eigenschutz muss der Gesundheitsfragebogen daher sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

Die Corona-Pandemie und auch die daraus entstandenen Ressourcenprobleme im Krankenpflegepersonalbereich stellen die Blutspendedienste des Roten Kreuzes vor große Herausforderungen. Viele Blutspendeaktionen mussten pandemiebedingt abgesagt werden. Trotz einzelner Engpässe bei den Blutlagerständen konnte und kann die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit lebensrettenden Blutprodukten – nicht zuletzt aufgrund des großen Engagements von tausenden BlutspenderInnen und des ehrenamtlichen wie auch angestellten Personals der Rotkreuz-Blutspendedienste – aufrechterhalten werden.

Blut ist ein wichtiges Notfallmedikament, das in Österreich alle 90 Sekunden benötigt wird und nicht künstlich hergestellt werden kann. Blutkonserven können rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr von Spitälern angefordert werden. Ein Großteil der Blutprodukte wird für die Behandlung schwerer Krankheiten wie etwa bei Krebstherapien, Anämie aber auch unter anderem bei Herz-, Leber- oder Nierenerkrankungen verwendet. Da Blutkonserven aber maximal 42 Tage haltbar sind, ist eine kontinuierliche Aufbringung des Notfallmedikaments erforderlich.

Nur 3,56 Prozent spenden Blut

Leider sind nur wenige Menschen bereit, Blut zu spenden, obwohl Blutspenden schnell (in rund 10 Minuten ist die lebensrettende Blutspende erledigt) und einfach geht. 2021 haben in Österreich insgesamt 222.295 Personen beim Roten Kreuz Blut gespendet, das sind nur 3,56 Prozent der Bevölkerung im spendenfähigen Alter. In Wien spenden sogar nur rund 1,4 Prozent Blut. Der durchschnittliche Blutspender bzw. die durchschnittliche Blutspenderin ist 42 Jahre alt, Männer spenden häufiger ihr Blut als Frauen.

Blut spenden dürfen Personen vom 18. bis zum 70. Geburtstag, die gewisse gesundheitliche und gesetzlich festgelegte Kriterien erfüllen. ErstspenderInnen dürfen zum Zeitpunkt ihrer ersten Spende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und das Körpergewicht muss mindestens 50 kg betragen.

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