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Ablösezwang für Kassenpraxen fällt nun auch in Wien

Eine berichtenswerte Entscheidung erließ kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH): Demgemäß sind Ärzte, die sich in Wien um eine Kassenplanstelle bewerben, nicht mehr wie bisher verpflichtet, an den scheidenden Kassenplanstelleninhaber
Zwangsablösen zu bezahlen.