AIT-System ermöglicht datenschutzkonforme Forschung mit Gesundheitsdaten

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Autor: Scho

Die akkreditierte Zertifizierungsstelle DSGVO-ZT hat bestätigt, dass vom Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelte und angebotene EUPID (European Patient Identity Management) Services den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen. Das AIT sieht in der Zertifizierung ein „wichtiges Signal“, heißt es in einer Aussendung. Sie stärke das Vertrauen in die Services, erleichtert die Beantwortung von Datenschutzfragen und unterstreiche, dass Pseudonymisierung und die Verknüpfung sensibler Datensätze auf einer unabhängig geprüften Grundlage erfolgen.

Die EUPID-Lösung schließt eine besonders heiklen Lücke zwischen Verwert- und Verknüfbarkeit von Gesundheitsdaten sowie Datanschutz: Daten müssen einerseits auswertbar und über verschiedene Quellen hinweg verknüpfbar sein; gleichzeitig müssen aber Identität und Privatsphäre der betroffenen Personen geschützt bleiben. Gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten reicht es nicht aus, einfach die Namen zu entfernen. Es braucht technische und organisatorische Verfahren, die eine datenschutzkonforme Nutzung und zugleich eine wissenschaftlich belastbare Auswertung ermöglichen. Die vom AIT entwickelten EUPID Services sollen Forschenden nun helfen, Gesundheitsdaten sicher und vor allem auch datenschutzkonform auszuwerten. Namen und andere direkt identifizierende Informationen werden dabei nicht weitergegeben oder gespeichert, sondern durch Pseudonyme ersetzt.

Die unabhängige Zertifizierung stärke das Vertrauen und unterstütze die weitere internationale Etablierung von EUPID „als verlässliche Infrastruktur für die Gesundheitsforschung“, heißt es seitens der AIT. Forschende könnten damit zusammengehörige Datensätze nutzen, ohne dass Namen oder andere direkt identifizierende Informationen offengelegt werden. Ein zentraler Vorteil von EUPID bestehe darin, dass Daten derselben Person auch dann erkannt und verknüpft werden können, wenn sie in unterschiedlichen Datensätzen unter verschiedenen Pseudonymen vorliegen, wird seitens der AIT betont. Auf diese Weise werde die Privatsphäre der betroffenen Personen bestmöglich geschützt, während zugleich hochwertige Forschung mit verteilten Datensätzen möglich bleibe.

Solche Lösungen sind besonders dort relevant, wo personenbezogene Daten an unterschiedlichen Stellen gespeichert werden und gleichzeitig ein hoher Forschungsbedarf besteht. Das gilt etwa für Bereiche wie Kinderkrebs, in denen EUPID bereits seit längerer Zeit eingesetzt wird. „Gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten muss Datenschutz nicht nur mitgedacht, sondern technisch nachvollziehbar umgesetzt werden“, so Dieter Hayn, Senior Scientist in der Competence Unit Digital Health Information Systems des AIT Center for Health and Bioresources.

(red.)

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