AK fordert, dass Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Kassenleistung bleiben

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Autor: Scho

„Die Mutter-Kind-Pass Untersuchung und die verbesserten Leistungen müssen auch weiterhin für alle Betroffenen bundesweit eine Kassenleistungen sein“, fordert AK Direktorin Silvia Hruška-Frank. Die Arbeiterkammer begrüßt die gestrige Ankündigung von Gesundheitsminister Rauch, dass es den Mutter-Kind-Pass auch in Zukunft geben wird. „Eine gemeinsame schnelle Verhandlungslösung muss das Ziel sein! Es kann nicht sein, dass die Ärztekammer in diesen ohnehin unsicheren Zeiten, wo viele Menschen existenziell stark unter Druck sind, die Ängste von Eltern schürt“, so Hruška-Frank.

Ärztekammer, Gesundheitsministerium und Familienministerium verhandeln derzeit die Ausweitung des Angebots im Mutter-Kind-Pass und eine Anhebung der Honorartarife für Ärztinnen und Ärzte, die die Untersuchungen durchführen. Sollte es keine Einigung geben, droht die Ärztekammer mit Ende des Jahres die Kündigung des Mutter-Kind-Passes als Kassenleistung an. Die Untersuchungen würden künftig nur mehr als private Leistungen angeboten.

„Gesicherter Zugang zu Leistungen“

„Wir haben keinen ÄrztInnenmangel, sondern einen Versorgungsmangel für Kinder – und zwar nicht erst seit gestern, wie die schon lange fehlenden Kassenordinationen für Kinder sowie Plätze für Psycho- und Ergotherapie zeigen“, so Hruška-Frank. Es brauche dringend mehr Kassenstellen, damit Familien gesicherten Zugang zu Leistungen wie den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen haben.

Gesundheitspolitische Erfolgsgeschichte Der Mutter-Kind-Pass ist eine österreichische Erfolgsgeschichte: Eine Vorsorgemaßnahme, die unabhängig von Stand und Einkommen der Eltern allen Kindern in den ersten Lebensjahren optimale Gesundheitsversorgung garantiert. 1974 eingeführt, war das Hauptziel des Mutter-Kind-Passes zunächst, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken – was höchst erfolgreich gelang.

Heute werden im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vor allem Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen von kleinen Kindern früh erkannt. So kann möglichst rasch gegengesteuert werden, Fördermaßnahmen können sehr früh ansetzen. Dass für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes die Durchführung der Untersuchungen nötig ist, unterstreicht, wie wichtig diese Gesundheitsmaßnahme ist.

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