Covid-Test soll für Risikogruppen bald wieder gratis werden

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Autor: Scho

Für Corona-Tests, die seit 1. April auch beim Arzt kostenpflichtig sind (auch im Verdachtsfall), soll es nun nach monatelangen Verhandlungen zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer bald eine Lösung geben. Die Krankenkasse soll die Kosten übernehmen – allerdings nur für Risikopatienten. Es habe am Mittwoch ein „konstruktives Gespräch“ gegeben, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage aus Kammer und Sozialversicherung. Bis Anfang August soll ein Modell präsentiert werden.

Seit April trägt der Bund die Kosten für die Antigen-Tests nicht mehr. Geplant war schon damals, dass es zu einer Lösung über die Sozialversicherung kommt. Eine solche war ursprünglich schon für Mitte April angekündigt worden: Bereits am 2. April hatte der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, nach einer Verhandlungsrunde mit der Ärztekammer gegenüber der APA angekündigt, dass „in rund 14 Tagen“ eine Lösung präsentiert werden soll. Eine Einigung steht aber bis heute aus, Knackpunkt ist vor allem die Honorarhöhe.

Am Donnerstag hieß es nun auf APA-Anfrage seitens der Sozialversicherung, es habe am gestrigen Mittwoch „ein konstruktives Gespräch“ zwischen dem Co-Vorsitzenden der Konferenz der Sozialversicherungsträger Peter Lehner und Ärztekammer-Vizepräsidenten Edgar Wutscher gegeben, bei dem über die Kosten-Übernahme von Covid-Tests „für Risikogruppen im niedergelassenen Bereich“ gesprochen wurde. „Wir haben im Zuge der Verhandlungen eine Lösung ausgearbeitet, die im nächsten Schritt mit den drei Krankenversicherungsträgern und in den Gremien der Ärztekammer abgestimmt wird. Im Anschluss werden die Ergebnisse veröffentlicht“, erklärte Lehner in einer schriftlichen Stellungnahme. Als „spätesten Zeitpunkt“ für diese Veröffentlichung nannte er Anfang August.

Bis Ende März waren Tests in den Ordinationen im Corona-Verdachtsfall für Betroffene gratis, der Bund übernahm bis dahin die Kosten. Ein positiver Corona-Test ist etwa für Risikopatienten Voraussetzung, um Anspruch auf das antivirale Medikament Paxlovid zu haben.

Gefragt nach den seit einigen Wochen steigenden Covid-Abwasserdaten erklärte Lehner, die Abwasserdaten und die Entwicklung der Covid-Fälle stünden „laufend unter Beobachtung“. Er bekräftigte, „dass es im Ermessen des behandelnden Arztes liege, Paxlovid zu verschreiben. Ein Covidtest wird zum aktuellen Zeitpunkt vom Arzt seinem Patienten als Privatleistung angeboten. Bei der Kasse kann eine Rückerstattung von fünf Euro pro Test geltend gemacht werden.“

Kein Thema in der Gesprächsrunde war jene Resolution der Ärztekammer vom 21. Juni, in der die Ärzte eine „zeitgemäße Infektionsdiagnostik“ mittels Schnelltests forderten, und zwar nicht nur bei Covid, sondern auch bei weiteren Infektionskrankheiten (neben Covid auch bei Keuchhusten, Pneumokokken, RSV, Influenza, Streptokokken, Mykoplasmen). Dies sei „Teil der Verhandlungen um den jeweiligen Ärztegesamtvertrag“ und werde „trägerspezifisch definiert“, so Lehner.

(APA/red.)

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