Datenzugangsgesetz im Ministerrat beschlossen

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Autor: Scho

Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat das Datenzugangsgesetz (DZG) beschlossen. Die Regelung, mit der eine EU-Verordnung über Daten-Governance umgesetzt wird, soll laut Aussendung Forschungseinrichtungen und Unternehmen geregelten Zugang zu geschützten Daten ermöglichen und die Grundlage für europäische Datenräume schaffen.

Konkret sollen Einrichtungen wie Statistik Austria künftig geschützte Daten unter klar definierten Bedingungen in sicheren Verarbeitungsumgebungen für Forschung und Innovation bereitstellen. Data.gv.at soll gemeinsam mit Statistik Austria und dem Bundesrechenzentrum zur zentralen Informationsstelle für geschützte öffentliche Daten ausgebaut werden, samt Schnittstelle zum EU-Portal.

Geh es nach Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP), sollen Forschung und Wirtschaft ebenso wie die Gesellschaft von der Neuerung profitieren. „Österreich soll zu einem führenden Datenhub Europas werden“, gab er als Ziel aus.

Aktuell dürfen viele relevante Daten öffentlicher Stellen etwa mit Personenbezug, Geschäftsgeheimnissen oder geistigem Eigentum nicht offen publiziert werden. Das DZG soll nun einen geregelten Zugang zu solchen geschützten Daten unter strikter Einhaltung rechtlicher Vorgaben und technischer Sicherheitsstandards schaffen. Forschungseinrichtungen und Unternehmen sollen dadurch neue Möglichkeiten für datenbasierte Entwicklungen etwa in der Gesundheitsforschung oder nachhaltigen Mobilität bekommen.

Datenvermittlungsdienste werden mit dem Gesetz laut Aussendung erstmals gesetzlich verankert. Es schafft außerdem unter dem Titel „Datenaltruismus“ die Möglichkeit, dass Einzelpersonen oder Organisationen Daten freiwillig und unentgeltlich für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen – etwa für wissenschaftliche Studien oder zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Aufsicht übernimmt das Bundeskanzleramt.

(APA/red.)

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