Einsprüche verzögern geplantes Krankenhaus in Gols

Lesedauer beträgt 3 Minuten
Autor: Scho

Die geplante Errichtung eines neuen Krankenhauses in Gols (Bezirk Neusiedl am See) dürfte sich weiter verzögern. Nach einem zunächst abgewiesenen Einspruch des Vereins „Pro Thayatal“ gegen das Flächenwidmungsverfahren und einer erfolgreichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nun erneut das burgenländische Landesverwaltungsgericht (LVwG) am Zug. Der vorgesehene Architekturwettbewerb muss deshalb warten, so der Golser Bürgermeister Kilian Brandstätter (SPÖ) am Mittwoch.

Der niederösterreichische Verein „Pro Thayatal“ hatte das Flächenwidmungsverfahren beim LVwG beeinsprucht, war damit aber abgeblitzt und legte deshalb Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Dieser entschied nun, dass das Verfahren aus formalen Gründen ans LVwG rückverwiesen wird. In Gols muss man daher auf eine endgültige Entscheidung weiter warten. Der geplante Standort auf den Golser Wiesäckern war bei Umweltschützern aufgrund der Lage im Natura 2000-Gebiet in der Vergangenheit bereits mehrmals in Kritik gestanden.

Der geplante Standort auf den Golser Wiesäckern war bei Umweltschützern aufgrund der Lage im Natura 2000-Gebiet in der Vergangenheit bereits mehrmals in Kritik gestanden. In Gols wartet man nun auf eine endgültige Entscheidung.

Brandstätter ärgerte sich am Mittwoch über das „neuerliche Störmanöver“, das „auf die Kosten der Gesundheitsversorgung“ gehe, und ortete eine „Blockadepolitik“. „Mit der Gesundheit der Burgenländerinnen und Burgenländer spielt man nicht“, kritisierte er in einer Aussendung. Die Klinik, deren Fertigstellung eigentlich für das Jahr 2030 geplant wäre, werde 163 Betten mit zahlreichen medizinischen Schwerpunkten und ein Ambulanzzentrum mit erweitertem Angebot ins Nordburgenland bringen.

Aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hieß es, das Land und die Gesundheit Burgenland würden weiter zu 100 Prozent hinter dem Projekt stehen und an diesem festhalten. Es würden alle Vorbereitungen getroffen, „um den Zeitverzug durch offenbar politisch motivierte Verzögerungsversuche so gering wie möglich zu halten“. Dass es durch den Einspruch neuerlich zu Komplikationen komme, sei bedauerlich. Außerdem hielt das Landeshauptmann-Büro fest, dass der Verwaltungsgerichtshof mit der Rückverweisung an das LVwG keinerlei inhaltliche Bewertung vorgenommen, sondern aus rein formalen Gründen entschieden habe.

Brandstätter betonte, er habe „vollstes Vertrauen in die Arbeit des Landesverwaltungsgerichts“ und hoffe auf eine rasche Entscheidung. „Ich bin überzeugt, dass wir Recht behalten“, meinte er.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Sozialwirtschaft droht mit Maßnahmen bis hin zu Streik

Sozialwirtschaft droht mit Maßnahmen bis hin zu Streik

Bei der österreichweiten Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaften GPA und vida fiel der Beschluss zur Einberufung von Betriebsversammlungen "zur Information der KollegInnen". Auch wurden vorsorgliche Streikbeschlüsse gefasst.

Paul-Watzlawick-Ehrenring 2022 an Ruth Wodak verliehen

Paul-Watzlawick-Ehrenring 2022 an Ruth Wodak verliehen

Österreichische Sprachsoziologin und kritische Diskursforscherin erhielt renommierte Wissenschaftsauszeichnung der Wiener Ärztekammer.