Kärntner Spital muss Nachtbereitschaft nachzahlen

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Autor: Josef Ruhaltinger

Weil für Nachtbereitschaftsdienste im Krankenhaus Spittal an der Drau ein zu geringer Stundensatz bezahlt wurde, hat die Gewerkschaft Klage eingebracht und Recht bekommen. Mehr als 450.000 Euro muss das Krankenhaus nachzahlen. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts bekommt jeder der 81 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich 6.500 Euro. In der Entscheidung hieß es, Nachtbereitschaftsstunden seien nicht entsprechend bezahlt worden. Das Krankenhaus Spittal veröffentlichte dazu eine schriftliche Stellungnahme. „Wie das Gericht festgestellt hat, ist die Auszahlung für die Bereitschaftsdienste mit Ruhemöglichkeiten rechtlich möglich, muss aber einzeln vertraglich vereinbart werden. Da dies bisher nicht der Fall war, hat das Gericht diesen Mangel in seinem Urteil beanstandet.“ Nach dem Urteil wurden im Krankenhaus Spittal die Nachtbereitschaftsdienste auf Nachtdienste umgestellt.

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