Kritik an geplanten Gesetzen bei Gesundheit und Pflege

Lesedauer beträgt 2 Minuten
Autor: Scho

Für Kritik sorgen zwei Gesetzesvorhaben der Regierung, die die Berufsbilder und Kompetenzen der Gesundheits- und Pflegeberufe betreffen. Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) kritisierten die kurze Begutachtungsfrist und die fehlende Einbindung bei der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie beim MTD-Gesetz (medizinisch-technische Dienste).

„Kurz vor den Wahlen werden im halsbrecherischen Tempo weitreichende Reformen angestrengt, ohne Einbindung der Gewerkschaft und Arbeiterkammer“, kritisierte die ÖGB-Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler in einer Aussendung. Das Vorgehen der Regierung bezeichnete sie als „übereilt und demokratiepolitisch bedenklich“. Denn die Interessensgemeinschaften hätten nur eine Woche Zeit gehabt, um das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz zu kommentieren, was eine detaillierte Beurteilung unmöglich mache.

Durch die geplante Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, das noch im Juli im Nationalrat beschlossen werden soll, sollen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegekräfte Kompetenzen wie andere gehobene Gesundheitsberufe erhalten. Durch das geplante MTD-Gesetz erhalten die rund 41.000 Menschen, die in Österreich einen höheren medizinisch-technischen Dienst ausüben, mehr Kompetenzen. Sie dürfen künftig bestimmte Arzneimittel und Medizinprodukte selbst verschreiben.

Aus Sicht von Gewerkschaft und AK sind einige Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes problematisch. Kritisiert wird, dass Kompetenzen der Pflegefachassistenz erweitert werden, ohne dass Ausbildung oder Entlohnung entsprechend angeglichen werden. Gleichzeitig seien überfällige Anpassungen nicht angegangen worden, wie etwa die seit langem notwendige Änderung der Schwerarbeitsverordnung, bemängeln die Interessensvertretungen.

Vehemente Kritik an dem geplanten MTD-Gesetz kommt auch von zahlreichen medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften. Sie warnten am Mittwoch in einer Aussendung vor einer „hohen Patientengefährdung“, wenn künftig „nicht-ärztliche Berufsgruppen, wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Radiologietechnologen oder Diätologinnen eigenständig Diagnosen erstellen und Medikamente verordnen dürfen“. Falsche Diagnosen wären dann ebenso an der Tagesordnung wie Fehlbehandlungen, so die Sorge der zehn medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die sie zum Teil bereits im Begutachtungsverfahren geäußert hatten.

(APA/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

EU-Parlament einigt sich beim EU-Gesundheitsdatenraum

EU-Parlament einigt sich beim EU-Gesundheitsdatenraum

Daten von Patientinnen und Patienten sollen auch in einem anderen EU-Land leichter zugänglich werden. Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, dass einige der Daten in anonymisierter Form für Forschungszwecke genutzt werden können