Deutschland: Never Events - Maßnahmen für Patientensicherheit stärken

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Autor: Redaktion

Vor zehn Jahren ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag ist die Novellierung des Gesetzes angekündigt, dazu erklärt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund: „Es ist wichtig, Patientinnen und Patienten, die von Behandlungsfehlern betroffen sind, besser zu unterstützen und ihre Rechte zu stärken. Gleichzeitig muss es aber auch darum gehen, künftige Behandlungsfehler systematisch zu verhindern. Hier können und müssen wir mehr als bisher tun. Die Einführung einer anonymen und sanktionsfreien Meldepflicht für schwerwiegende Schadensereignisse wie zum Beispiel Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (sogenannte Never Events) kann wesentlich zur Verbesserung der Patientensicherheit beitragen. Diese Schadensereignisse sollten in einer nationalen Never Event-Liste geführt werden. Ziel dabei ist es, aus diesen Fehlern zu lernen und Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Wem es gelingt, systematische Fehlerquellen zu identifizieren und zu eliminieren, der kann eine Wiederholung dieser Fehler verhindern.“

Never Events sind gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu besonders schwerwiegenden Schäden bei Patienten führen können. Dazu gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Solche Ereignisse sind selten – sie tauchen aber jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes auf. Diese Ereignisse sind für das Erkennen von Risiken sowie für das Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung. Denn sie zeigen, wo Risiken im Versorgungsprozess bestehen und welche Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern sind. Die Meldung solcher Ereignisse werden in anderen Ländern bereits für die Prävention erfolgreich genutzt. Dies sollte auch in Deutschland umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Ereignisse vertraulich, anonym und losgelöst von haftungsrechtlichen Konsequenzen erfolgen. Sie dürfen nur der Verbesserung der Patientensicherheit dienen. Die Medizinischen Dienste begutachten bundesweit jedes Jahr zwischen 13.000 und 15.000 Behandlungsfehlervorwürfe von Patienten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Mit den Sachverständigengutachten erhalten die Betroffenen Gewissheit darüber, ob ein Behandlungsfehler Ursache eines erlittenen Schadens war oder ob eine Komplikation diesen verursacht hat. Die Begutachtungsergebnisse werden jedes Jahr vom MD-Bund veröffentlicht.

Quelle: Pressestatement Medizinischer Dienst Bund, www.md-bund.de

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