Wie Demenz-Qualitätsregister zu einer besseren Demenzversorgung beitragen können

Lesedauer beträgt 3 Minuten
Autor: AIHTA

Das Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) hat untersucht, welche Schlüsselfaktoren bei der Planung, Gestaltung, Umsetzung und dem Betrieb sogenannter Demenz-Qualitätsregister wesentlich sind. Im Zuge einer Analyse von sechs nationalen Demenz-Qualitätsregistern aus fünf Ländern wurden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Registern herausgearbeitet und mit anderen Formen der Evidenzgenerierung verglichen. Abschließend formuliert der AIHTA-Bericht „Good-Practice-Strategien“ für den Umgang von Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen mit diesen Registern. Zentrale Ergebnisse betreffen v.a. das Datenmanagement, Governance- und Reporting-Strukturen sowie den Datenschutz und die Beschaffenheit von Qualitätsindikatoren. Ein wichtiges Fazit der Studie: Verschiedene interdisziplinäre Aspekte aus der Organisations-, Evaluations- und Outcomeforschung müssen im Aufbau und Betrieb eines Demenz-Qualitätsregisters unbedingt mitbedacht werden.

Insgesamt wurden sechs nationale Qualitätsregister aus Australien, Dänemark, Irland, Norwegen und Schweden analysiert, die ein breites Spektrum an Demenz-Formen abdecken und neben dem gemeinsamen Ziel einer verbesserten Demenzversorgung auch eine verbesserte Vernetzung mit der Forschung anstreben. Die Governance-Strukturen gestalteten sich zwar heterogen, teilten aber auch Gemeinsamkeiten. So bildete etwa eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe eines der Kernelemente aller untersuchten Demenz-Qualitätsregister. Neben Unterschieden bei den Maßnahmen zur Qualitätssicherung, der Dateneingabe und Validierungsmethoden ergaben sich Übereinstimmungen v.a. im Datenschutz (für EU-Register auf Basis der DSGVO) und der Datennutzung für Forschungszwecke. Auf Grundlage des Mindestdatensatzes werden in jedem Qualitätsregister sogenannte Qualitätsindikatoren gebildet. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Proportionskennzahlen, die den gewünschten Qualitätsstandard in drei Dimensionen (Prozess-, Struktur, Ergebnisqualität) abbilden sollen.

Im abschließenden Teil des AIHTA-Berichts werden spezifische Aspekte von Demenz-Qualitätsregistern analysiert, die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen beachten müssen. Diese Aspekte umfassen beispielsweise die Abklärung von Verantwortlichkeiten und Fragen der Finanzierung bereits in der Planungsphase oder Strategien zur Rekrutierung von Patienten und Leistungserbringern sowie die Auswahl der Qualitätsindikatoren. Der Schwerpunkt sollte hierbei auf evidenz- und konsensbasierter Qualität und nicht auf Quantität liegen. Außerdem sollten sorgfältig validierte Skalen verwendet werden, um patientenbezogene Endpunkte und darauf aufbauende Qualitätsindikatoren zu messen. Darüber hinaus sind Aspekte der Intraoperabilität zu gewährleisten, d.h. eine Verknüpfung der Demenz-Qualitätsregister-Daten mit anderen Gesundheitsdatenbanken sicherzustellen. Ein effizientes Funktionieren erfordert letztlich die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteurinnen und Akteure über alle Versorgungsebenen hinweg – nur so können Qualitätsverbesserungen in der Demenzversorgung herbeigeführt werden.

Originalpublikation:

Strohmaier, C. und Gassner, L. (2022): Demenz-Qualitätsregister: Kartierung von Registern zur Verbesserung der Qualität und Leistungserbringung. HTA-Projektbericht 150. www.eprints.aihta.at/1419/

Kontakt:

Ozren Sehic, M.A.
ozren.sehic@aihta.at

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