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Über Inhalte proklamierter Reformen lässt sich trefflich diskutieren. Jeder will das Beste für die Bevölkerung und, viel mehr noch, das Beste für seine Interessensgruppe, also für sich selbst. Inhaltliche Argumente ändern in Diskussionen wenig;
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Mitte Juli wurde in Wien ein Turnusarzt (nicht rechtskräftig)
verurteilt, weil in seiner Dienstzeit eine
Patientin gestorben war. Das Krankenhaus wurde
nicht belangt. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
kam wieder nicht zur Anwendung.