Wege zur Entlastung der Pflege

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Redaktion

Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2021 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen auf 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst. Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend. Durch den Fachkräftemangel stehen jedoch immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um die Pflegebegutachtung und damit die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, ist eine Flexibilisierung der Begutachtungsformate notwendig, sodass in bestimmten Fällen neben der Begutachtung im Hausbesuch auch das strukturierte Telefoninterview und die Videobegutachtung eingesetzt werden können. Ein wichtiger Schritt, um die Versorgung im demografischen Wandel sicherzustellen.

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) am 26. Mai erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund: „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz die Möglichkeit geschaffen wird, in bestimmten Fällen die Pflegebegutachtung mittels strukturierten Telefoninterviews zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um für die Versicherten auch in Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräfte­mangels den zeitnahen Zugang zu Pflegeleistungen sicherstellen zu können.

Quelle: Pressemitteilung Medizinischer Dienst Bund, www.md-bund.de

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: