Intransparente Entscheidung: Schlusspfiff für ÄZQ

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Autor: Roland Schaffler

EbM in Deutschland: Im April 2024 teilten die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) überraschend mit, dass sie das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Ende 2024 auflösen werden. Die KBV führte dazu aus, dass „die Aufgaben des ÄZQ ersatzlos wegfallen und nicht mehr weitergeführt werden“. Im August 2024 übernimmt ein anderes Institut die Aufgaben. Sehen wir, was der Dezember bringen wird.

Nun ist das ÄZQ eine der Schlüsselinstitutionen der evidenzbasierten Medizin in Deutschland und die Sorge wächst, dass das „ersatzlose Wegfallen“ seiner Aufgaben die evidenzbasierte patientenorientierte Gesundheitsversorgung gefährdet. Zum Jahresende 2024 schließt die Institution, Nabelschnur und Geburtshelfer der frühen EbM- und Leitlinien-Aktivitäten in Medizin und Gesundheitsversorgung gerade in Österreich und langjähriger Partner der QUALITAS.

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ von seiner Gründung 1995 bis 2014. Mitbegründer des EbM Netzwerks, des Guidelines International Networks und erster Unterstützer der österreichischen Leitlinienarbeit, EbM-Methodik und Patientensicherheitsarbeit im Jahr 2006 bei einem seiner vielen Vorträge, Beratungen und Konferenzen in Wien.

Nationale VersorgungsLeitlinien

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) ist eine gemeinsame Initiative von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zur Qualitätsförderung in der Medizin. Die operative Durchführung und Koordination des NVL-Programms erfolgt durch das ÄZQ. Im Rahmen des NVL-Programms sind Leitlinien zu den Themen Asthma, COPD, Depression, Diabetes, Herzinsuffizienz, Hypertonie, KHK und Kreuzschmerz publiziert. Diese werden aktualisiert und auch der Methodenreport zum Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien liegt bereits in der sechsten Version vor (www.leitlinien.de).

Aber wie weiter?

Das EbM-Netzwerk, deutschsprachiges Kompetenz- und Referenzzentrum für alle Aspekte der Evidenzbasierten Medizin, und Cochrane Deutschland verlangen in einer gemeinsamen Stellungnahme zur Auflösung des ÄZQ, dass sichergestellt sein müsse, „dass die Aufgaben des ÄZQ in neuen Strukturen nach den bewährten methodischen Standards der evidenzbasierten Medizin unabhängig von Einflussnahme durch einzelne Interessensgruppen umgesetzt werden“.

Es geht um die Qualität, die Zugänglichkeit und die Unabhängigkeit der Leitlinienentwicklung: „Das EbM-Netzwerk und Cochrane Deutschland sehen durch den aktuellen Entschluss den Fortbestand der vom ÄZQ herausgegebenen und koordinierten Nationalen VersorgungsLeitlinien und Patientenleitlinien in der bisherigen Qualität, Zugänglichkeit und Unabhängigkeit in Gefahr. Diese auf hohem methodischem Niveau und unabhängig von politischer oder interessengeleiteter Einflussnahme entwickelten und regelmäßig aktualisierten evidenzbasierten Wissensressourcen stellen eine wesentliche Säule für die Patientensicherheit und Versorgungsqualität in Deutschland dar. Sie ermöglichen Entscheidungsträgern im Gesundheitssystem, den klinisch Handelnden sowie allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einfach verständlichen, aktuellen und wissenschaftlich begründeten Informationen über Vor- und Nachteile verschiedener Versorgungsoptionen.“

Und es geht um die Sicherung des Fortschritts der letzten Jahrzehnte in der integrierten Versorgung: „Die sektorenübergreifenden Nationalen VersorgungsLeitlinien für bestimmte chronische Erkrankungen wie Asthma bronchiale, Diabetes mellitus oder Herzinsuffizienz sind Grundlage von Disease Management-Programmen, Qualitätsindikatoren und Patientenleitlinien und bieten allen an der Versorgung Beteiligten wichtige und einheitliche Orientierung bei der Entscheidung über erforderliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen.“

Intransparenz & Inkompetenz

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im Jahr 1995 die „Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin (ÄZQ)“ als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten sie im Juli 1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Am 24. Januar 2003 erfolgte die Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)“. Im April 2024 wurde bekannt, dass das ÄZQ mit Ende 2024 geschlossen werde.

Ein letztes Mal aus der gemeinsamen Stellungnahme des EbM-Netzwerks und Cochrane Deutschland: „Bisher sind die sachlichen Gründe für die Entscheidung zur Auflösung des ÄZQ unklar. Das EbM-Netzwerk und Cochrane Deutschland fordern, dass bei allen weiteren Entscheidungen in Bezug auf das ÄZQ sichergestellt wird, dass die Aufgaben des ÄZQ, insbesondere die Koordination und Bereitstellung der Nationalen VersorgungsLeitlinien und die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger evidenzbasierter Patientenleitlinien, auch bei einer Überführung in andere Strukturen weiterhin nach den bewährten methodischen Standards unabhängig von Einflussnahme durch einzelne Interessensgruppen umgesetzt werden. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass die Gründe für die Entscheidung zur Auflösung des ÄZQ transparent gemacht werden.“

Die ÄrzteZeitung (Springer Medizin) berichtete seitdem wie viele andere Qualitätsmedien laufend:

■ „110 Leitlinienautoren fordern von BÄK und KBV, den Beschluss zum ÄZQ-Aus zurückzunehmen und die Nationalen VersorgungsLeitlinien zu retten.“
■ „Die Allianz Chronische Seltene Krankheiten (ACHSE) fürchtet, dass durch die Schließung des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) eine Lücke für die Arbeit an unabhängig erstellten evidenzbasierten Versorgungs-Leitlinien entsteht.“
■ „Die KBV hat (mit der BÄK) das Ende für das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin besiegelt – und verteidigt den Beschluss. Jetzt sucht sie nach Lösungen.“

Ärzteschaft, Selbsthilfe, Stiftungen, wissenschaftliche Gesellschaften, MEZIS – „Mein Essen zahl‘ ich selbst – Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte“, die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), die AWMF u.v.a. erfahren aus den Medien, laufen Sturm und fordern eine kompetente und politisch unabhängige Lösung. Jahrzehntelange Arbeit würde zunichte gemacht und Methodenwissen ginge verloren.

Letzter Akt oder Pausenpfiff?

ÄrzteZeitung im Sommer: „BÄK und KBV: Zi soll VersorgungsLeitlinien gestalten und entwickeln. Nach dem angekündigten Aus für das ÄZQ zum 31. Dezember stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um die Nationalen VersorgungsLeitlinien? In einem Schreiben an Gesundheitsminister Lauterbach präsentieren BÄK und KBV einen Lösungsweg.“

Und aerzteblatt.de berichtet am 30. August 2024: „Die Zukunft des Programms zur Entwicklung der Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) ist offenbar gesichert: So haben sich Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf verständigt, dass die Arbeit an den NVL künftig vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fortgeführt wird.“

Das Berliner Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) suchte im August wissenschaftliche Mitarbeitende, Teamassistenz und Leitung für die vakanten Aufgaben, da es „im Rahmen seines Satzungsauftrages die Pflege und Weiterentwicklung der Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL-Programm) wahrzunehmen“ hat – in Voll- oder Teilzeit und natürlich zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“. Interessantes Spiel …

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