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Krankenhäuser stehen strukturell bedingt vor besonderen Herausforderungen hinsichtlich der psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist zugleich aber auch eine Chance für Veränderungen.
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Seit August 2010 können sich Ärzte in einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) zusammenschließen.
Nebenbei kann die sogenannte Ärzte-GmbH nicht betrieben
werden. Und: Patienten können einzelne Ärzte einer GmbH
für Schäden haftbar machen.