Arzneimittelsicherheit im Fokus

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Autor: Apothekerkammer

Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapotheker meistern die Corona-Pandemie. Sie fordern, die Klinische Pharmazie als Qualitätskriterium gesetzlich zu verankern, um die Versorgung der Patienten weiter zu optimieren.

Tag für Tag stellen Krankenhausapothekerinnen und -apotheker durch ihr Fachwissen und ihr Engagement ihre Unverzichtbarkeit für das Funktionieren des Gesundheitswesens unter Beweis. Ihr großes Leistungsspektrum ist sowohl Alleinstellungsmerkmal als auch Herausforderung. Das Angebot dieser Berufsgruppe an klinisch-pharmazeutischen Dienstleistungen in Österreichs Spitälern erfolgt entlang des gesamten Medikationsprozesses, von der Aufnahme der Patientinnen und Patienten über die gesamte Dauer des Aufenthaltes bis hin zur Entlassung.
Das fachliche Leistungsportfolio der Krankenhausapothekerinnen und -apotheker ist breit gefächert und eng miteinander verbunden:

  • Klinische Pharmazie
  • Produktion
  • Klinische Studien
  • Strategischer Einkauf basierend auf fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Logistik von Arzneimitteln, Diagnostika und Medizinprodukten


Corona holt Berufsgruppe vor den Vorhang

In der breiten Öffentlichkeit stand diese hochspezialisierte Pharmazeuten-Gruppe bisher zumeist nicht im Zentrum der Wahrnehmung. Das hat die Corona-Pandemie geändert. Neben der Weiterführung aller notwendigen Versorgungstätigkeiten im Rahmen der Stationsarbeit und der individuellen Arzneimittelherstellung widmen sich die Anstaltsapotheken seit Beginn der Corona-Krise verstärkt der vorausschauenden Bevorratung mit allen notwendigen Arzneimitteln für den Intensivbereich in den Krankenhäusern. „Um die Spitäler bestmöglich mit Arzneimitteln zur COVID-19-Therapie zu versorgen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen in jedem Bundesland eine zentrale COVID-19-Apo­theke definiert, die als sogenannter ‚Single point of communication‘ fungiert und sowohl den Bedarf an Corona-Therapie-relevanten Arzneimitteln erhebt als auch die Verteilung an die Krankenhäuser im jeweiligen Bundesland durchführt. Dazu kamen die Tätigkeiten im Rahmen des COVID-19-Studiensettings wie zum Beispiel die Herstellung der Therapien“, erklärt Mag. pharm. Martina Jeske MSc, aHPh, Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Krankenhausapotheker.

Engpässen bei Arzneimitteln den Giftzahn ziehen

Auch der Umstand, dass es in den österreichischen Spitälern seit Beginn der Pandemie zu praktisch keinen Lieferengpässen gekommen ist, verdankt das heimische Gesundheitssystem zu einem großen Teil den Krankenhausapothekerinnen und -apothekern. „Dahinter steht der große Erfahrungsschatz dieser Berufsgruppe“, zeigt sich Jeske überzeugt. Darüber hinaus funktioniere die Kommunikation zwischen Pharmaunternehmen, Behörde und Krankenhausapothekern „rasch und bestens“. Diese höchst professionelle Kooperation aller Stakeholder bilde das „Fundament für die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten im intramuralen Betrieb“.

Optimierung der Arzneimittelsicherheit durch klinische Pharmazie

Mag. pharm. Dr. Elisabeth Messinger, aHPh, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Krankenhauspharmazie, erwähnt in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines geschlossenen Medikationsprozesses für den stationären Bereich (Closed Loop Medication Management). Voraussetzung hierfür ist die digitale Abbildung in der elektronischen Patientenakte. Beide Instrumente – elektronische Verordnung und klinische Pharmazeuten – sind wirkungsvolle Elemente in der Qualitätssicherung ärztlicher Verordnung. Sie unterstützen sowohl ärztliches als auch pflegerisches Personal und optimieren die Arzneimitteltherapiesicherheit zum Wohle des Patienten. Messinger erwähnt in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der gesetzlichen Verankerung dieser Qualitätskriterien.

Die Qualitätskriterien gesetzlich absichern

Das Ziel dieser von den österreichischen Krankenhausapothekerinnen und -apothekern angestrebten gesetzlichen Verankerung ist eine Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Sinne der Patientinnen und Patienten. Als Vorbild dient der aktuelle Aktionsplan des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit, den das Bundeskabinett in Berlin zu Jahresbeginn beschlossen hat. Sein Schwerpunkt: die Sicherheit des Medikationsprozesses. „Ein wesentliches Anliegen des deutschen Aktionsplans ist die Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwirkungen, die auf Medikationsfehlern basieren. Es geht um die optimale Organisation des Medikationsprozesses, um mögliche Risken bei der Therapie zu minimieren. Auch Österreich benötigt eine derartige gesetzliche Absicherung der krankenhausapothekerlichen Tätigkeit“, fordern Jeske und Messinger stellvertretend für die mehr als 440 rot-weiß-roten Berufskolleginnen und -kollegen, die sich auf insgesamt 42 Spitalsapotheken verteilen.

Optimismus aus der Stärke heraus

Die Forderungen der Krankenhausapothekerinnen und -apotheker haben gute Chancen, bei der Politik auf offene Ohren zu stoßen: In der Corona-Pandemie zeigt sich mehr als deutlich, wie wichtig die hervorragend funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Pflegepersonal und Krankenhausapothekern und Gesundheitsbehörde für Patientinnen und Patienten einerseits und das Gesundheitssystem andererseits ist.
www.apothekerkammer.at

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