Brocks Panorama

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Autor: Heinz Brock

WHO
Errichtung eines Zentrums für Biotechnologie-Transfer an Entwicklungsländer

Die WHO errichtet gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium der Republik Südkorea in der Nähe von Seoul ein internationales Schulungszentrum für biomedizinische Technologien. Darin sollen für TeilnehmerInnen aus wirtschaftlich schwächeren Ländern Fähigkeiten vermittelt werden, um selbstständig „Biologicals“ (Impfstoffe, Insulin, monoklonale Antikörper oder Krebsmedikamente) herzustellen. Die Schulungsprogramme werden von dem bereits etablierten südafrikanischen Transfer-Zentrum für Biotechnologie (mRNA vaccine technology transfer hub) übernommen, das auch Länder wie Bangladesch, Indonesien, Pakistan, Serbien und Vietnam unterstützt. Durch den Transfer von spezifischem Wissen und Fähigkeiten sollen auch Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden, notwendige Medizinprodukte in guter Qualität zu erzeugen und sich dafür nicht am Ende der Warteschlange anstellen zu müssen, sagt der WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus.

DEUTSCHLAND
Telenotärzte unterstützen Rettungssanitäter

In Pinneberg (Schleswig-Holstein) wird ein Telemedizinzentrum aufgebaut, in dem rund um die Uhr ärztliches Personal im Einsatz sein wird. An dieses werden aus Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes Vitaldaten wie Blutdruck, Herzfrequenz oder EKG-Bilder übermittelt, um rasch vor Ort medizinische Entscheidungen treffen zu können. Die telemedizinische Unterstützung soll einerseits helfen, die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes zu überbrücken, andererseits aber auch zu einer Reduzierung unnötiger Kliniktransporte beitragen. Das Einsatzgebiet des Telemedizinzentrums soll fünf Landkreise mit mehr als 100 Rettungsfahrzeugen umfassen, in welchen im vergangenen Jahr etwa 130.000 Einsätze erfolgten.

SCHWEIZ
Änderung des Transplantationsgesetzes vor der Abstimmung

Das geltende Gesetz besagt, dass für eine Organentnahme nur verstorbene Personen infrage kommen, die zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt haben. Liegt keine Willensäußerung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Bundesrat und Parlament sehen in der erweiterten Widerspruchslösung die Chance, die Verfügbarkeit von Spenderorganen zu erhöhen. Danach soll in der Schweiz künftig jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er dies nicht zu Lebzeiten ausdrücklich ablehnt und seinen Widerspruch gegen die Organentnahme in einem nationalen Register eintragen lässt. Derzeit werden in der Schweiz etwa 450 Organe pro Jahr transplantiert. Dreimal so viele Menschen warten Monate bis Jahre auf eine Transplantation. Am 15. Mai sollen die Wähler über die Gesetzesänderung abstimmen.

Dr. Heinz Brock ist emeritierter Ärztlicher Geschäftsführer des Kepler Universitätsklinikums und Kongresspräsident des
Österreichischen Gesundheits­wirtschaftskongresses ÖGWK. heinz.brock@weitmoser-kreis.at

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