Andreas Huss: Brauchen Verschränkung der ambulanten Versorgung

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Autor: Josef Ruhaltinger

Andreas Huss, MBA ist seit Jänner 2020 als Dienstnehmer-Vertreter Obmann (jeweils vom Juli bis Dezember) und Obmann-Stellvertreter (jeweils vom Jänner bis Juni) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Im Interview erklärt er, warum die Verantwortung für alle extramuralen Bereiche inklusive der Spitalsambulanzen bei den Kassen besser aufgehoben ist als bei den Ländern und was es braucht, damit die Engpässe in bestimmten Regionen und Fachrichtungen reduziert werden.

Herr Huss, seit der Kassenreform 2019 sind Sie Obmann der österreichischen Gesundheitskasse für ein halbes Jahr. Die erste Hälfte des Jahres hat der Arbeit­gebervertreter Matthias Krenn die Obmannschaft. Wie führt man ein 16 Mrd.-Unternehmen, wenn man nur ein halbes Jahr Zeit hat?
Andreas Huss: Das funktioniert überhaupt nicht. Es ist kein Zufall, dass Sie das Interview mit mir führen, obwohl ich derzeit nur stellvertretender Obmann bin. Ein Unternehmen wie die ÖGK braucht eine stabile Führung nach innen und nach außen. Die geteilte Obmannschaft ist bei Weitem nicht der einzige Konstruktionsfehler der Kassenreform, der repariert werden muss.

Herr Huss, zu unserem Thema: Die ÖGK kommt nach Ihren Angaben für 43 Prozent der Spitalkosten auf, ohne dass sie etwas mitentscheiden kann. Was möchten Sie geändert wissen?
Ich mache mir keine Illusionen: In der Finanzierung des Gesundheitssystems wird sich am Dreiecksverhältnis Bund, Länder und Kassen wenig ändern. Aber was in diesem Dreieckssystem wandelbar ist, das sind die Zuständigkeiten. Derzeit ist es so, dass die spitalsambulante und die niedergelassene Versorgung nebeneinander her laufen – erstere ressortiert zu den Ländern, zweitere zu den Kassen. Dieser gesamte Bereich – Niedergelassene, Spitals­ambulanzen, selbstständige Ambulanzen und Primärversorgung – muss gemeinsam geplant, gemeinsam administriert und gemeinsam finanziert werden. Wir brauchen eine verbesserte Verschränkung der ambulanten Versorgung. Darum ist die Verantwortung für alle extramuralen Bereiche inklusive der Spitalsambulanzen bei den Kassen besser aufgehoben als bei den Ländern. Ambulante Versorgung ist die Kernkompetenz der Kassen. Wir reden darüber aber gerne mit den Ländern im Rahmen der Zielsteuerung.

Andreas Huss, MBA ist seit 1. Jänner 2020 als Dienstnehmer-Vertreter Obmann (jeweils vom 1. Juli bis 31. Dezember) und Obmann-Stellvertreter (jeweils vom 1. Jänner bis 30. Juni) der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Zuvor war der gelernte Tischler, Gewerkschafter und MBA-Absolvent (Schwerpunkt Health Care Management) Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse. Mit seinen Forderungen nach Abschaffung des Wahlarztsystems, Beschneidung der Mitspracherechte und Mitwirkungspflicht bei ELGA geht Huss immer wieder auf Konfrontationskurs mit der Ärztekammer.

Wollen Sie das Konzept von kassen­eigenen Ambulanzen forcieren?
Es gibt dazu bereits einige Pilotprojekte. Ich glaube fest daran, dass es neben den Primärversorgungszentren eigene niedergelassene Einrichtungen der Gesundheitskassen brauchen wird, wenn wir die Engpässe in bestimmten Regionen und Fachrichtungen beheben wollen. Dafür benötigen wir aber entsprechende finanzielle Ressourcen. Diese Projekte sollen – wie der gesamte Ausbau der ambulanten Versorgung – zweckgewidmet mit Steuergeld finanziert werden. Das Geld fließt in die Kassen der Sozialversicherung und wir verpflichten uns gemeinsam mit den Ländern, über das Werkzeug der Bundes- und Landeszielsteuerung die ambulante Versorgung auszubauen und zu verbessern.

Würden die Kassen für den gesamten ambulanten Bereich zahlen?
Das wäre die Idee – mit den gesteigerten Mitteln. Dabei sollten wir eine Übernahme der regulären Spitalsambulanzen gleich mitdenken. Dies hätte große Vorteile in der Steuerung der gesamten ambulanten Versorgung. Natürlich hieße dies, dass wir unseren Beitrag zur Spitalsfinanzierung – das sind um die 6 Mrd. Euro – um den Anteil der Spitalsambulanzen reduzieren. Das wäre rund die Hälfte.

Ärztekammer und Kassen bestimmen gemeinsam, welcher Arzt oder Ärztin wo einen Kassenvertrag erhält. Sie stellen dieses Prinzip mittlerweile infrage. Warum?
Die Ärztekammer ist eine Interessenvertretung der Ärzte. Diese Aufgabe erfüllt sie hervorragend. Aus Sicht der Bevölkerung und der Patienten ist eine Mitsprache der Ärzte in der Frage, wie eine ambulante Gesundheitsversorgung aussehen soll, aber kontraproduktiv. Die Interessen der Ärzteschaft sind in Bereichen der Bezahlung, der Kompetenzen oder der Standorte nicht immer deckungsgleich mit jenen der Patienten. Der Stellenplan, in dem Kammer und Kassen über Besetzungen entscheiden, ist in Wirklichkeit durch den regionalen Strukturplan überflüssig gemacht worden. Ich denke, dass der regionale Strukturplan zur Versorgungssteuerung ausreicht. 

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