US-Konzern Merck & Co will Pharmasparte aufspalten

Lesedauer beträgt 1 Minuten
Autor: Scho

Der US-Konzern Merck & Co spaltet seine Pharmasparte auf. Künftig soll das Geschäft mit Krebsmedikamenten als eigener Bereich geführt werden, teilte das Unternehmen mit. Die zweite neue Sparte soll Produkte außerhalb des Onkologie-Bereichs vereinen, darunter den HPV-Impfstoff „Gardasil“, das Diabetesmedikament „Januvia“ und neuere Produkte wie das Lungenkrankheitsmedikament „Winrevair“.

Merck erklärte, die Umstrukturierung diene dazu, Produkteinführungen in verschiedenen Krankheitsbereichen zu gewährleisten und gleichzeitig das Produktportfolio breiter aufzustellen. Zuvor hatte das „Wall Street Journal“ (WSJ) berichtet. Der US-Konzern sieht sich bei seinem Krebs-Blockbuster „Keytruda“, der nahezu die Hälfte zum Umsatz beiträgt, baldigem Druck durch Generika ausgesetzt. So läuft der US-Patentschutz 2028 ab. Vom Nicht-Onkologie-Geschäft verspricht sich das Unternehmen laut „WSJ“ ein großes Wachstum.

Zudem versucht Merck, die erwarteten Einbußen mittels milliardenschwerer Übernahmen von Biotechnologieunternehmen auszugleichen, die die Entwicklung neuer Medikamente, wie beispielsweise „Winrevair“, versprechen. Das Unternehmen plant in den nächsten Jahren mehr als 20 Markteinführungen neuer Medikamente oder neuer Anwendungsgebiete für bestehende Medikamente.

(APA/dpa-AFX/red.)

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Arzneimittel-Lieferengpässe nur längerfristig lösbar

Arzneimittel-Lieferengpässe nur längerfristig lösbar

Rund 600 Arzneimittel sind in Österreich derzeit laut Register der AGES nur eingeschränkt oder nicht lieferbar. igitalisierung und bessere Lagerhaltung könnten die Situation aber wesentlich entschärfen.

Defekte Verhütungsspirale: OGH hob Urteil gegen Schadenersatz auf

Defekte Verhütungsspirale: OGH hob Urteil gegen Schadenersatz auf

Laut OGH stünde für den Verdienstentgang durch Schwangerschaft und Geburt des Kindes grundsätzlich kein Ersatz zu. Ob dies nach der europäischen Produkthaftungsrichtlinie anders zu beurteilen wäre, müsste vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt werden.