Verzögerungen beim Corona-Aufbaufonds

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Autor: Scho

Die 2021 ins Leben gerufene Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union (EU) sollte die Konjunktur in den EU-Mitgliedstaaten nach der Corona-Pandemie in Schwung bringen und wichtige Investitionen und Reformen für die Zukunft fördern. Bei der Umsetzung gibt es aber deutliche Verzögerungen, bemängelt der Europäische Rechnungshof (ERH) mit Sitz in Luxemburg in einem veröffentlichten Bericht. Die Ziele des Wiederaufbaufonds wären dadurch in Gefahr.

Die Laufzeit der ARF endet im August 2026. Bis dahin können die EU-Staaten Geld aus dem Fonds erhalten, müssen im Gegenzug aber die Reformen und Investitionsprojekte umsetzen, die im Voraus mit der EU-Kommission ausgemacht wurden. Bis zur Mitte der Laufzeit Ende 2023 hätten die EU-Länder aber weniger als ein Drittel der Gelder aus dem Wiederaufbaufonds in Anspruch genommen und zudem weniger als 30 Prozent der festgelegten Etappenziele erreicht, so die Prüfer. Ähnlich schaut es hierzulande aus: Österreich habe bis Ende 2023 lediglich 23 Prozent der für das Land vorgesehenen Mittel beantragt, sowie nur 44 der insgesamt 171 Meilensteine und Ziele erfüllt.

„Es ist äußerst wichtig, dass die Mittel der ARF rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Dadurch wird vermieden, dass es gegen Ende der Laufzeit der Fazilität zu Engpässen bei der Umsetzung der Maßnahmen kommt, was wiederum das Risiko ineffizienter und fehlerhafter Ausgaben senkt“, wird Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs, in einer Presseaussendung zitiert.

Die Gründe für die Verzögerung seien von Land zu Land unterschiedlich. Dazu gehörten „die Inflation oder Versorgungsengpässe, Unsicherheiten bei Umweltvorschriften und unzureichende Verwaltungskapazitäten“. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten hätten in Zwischenzeit Maßnahmen ergriffen, um das Problem anzugehen, „doch ist es noch zu früh, um beurteilen zu können, ob sie sich positiv auswirken“, heißt es in dem Bericht.

Neben der Gefahr, dass ein Teil des Geldes am Ende nicht verwendet wird, bestehe zudem das Risiko, dass die Kommission viel Geld an die EU-Länder überweist, ohne das die versprochenen Projekte und Reformen am Ende umgesetzt werden. Das liegt daran, dass ein Mitgliedstaat nicht erst bei Vollendung eines Projekts Geld erhält, sondern bereits beim Erreichen bestimmter Zwischenziele. Die Brüsseler Exekutive habe hier keine rechtliche Möglichkeit, diesen Teil der Mittel zurückzufordern, falls das Land auf die Vollendung des Projekts verzichtet, beziehungsweise das Projekt nicht bis August 2026 fertigstellt, warnen die EU-Rechnungshofprüfer.

„Maßnahmen systematisch weiterverfolgen“

Die Kommission solle zusammen mit den Mitgliedstaaten jene Maßnahmen identifizieren, bei denen das größte Risiko besteht, dass sie nicht bis Ende August 2026 abgeschlossen werden und „diese Maßnahmen systematisch weiterverfolgen und Maßnahmen zur Überwindung der Verzögerungen beschließen“, so die Empfehlung des ERH. Bei künftigen Finanzierungsinstrumenten solle zudem die Möglichkeit vorgesehen werden, Mittel wieder einzuziehen, falls Maßnahmen nicht abgeschlossen werden.

Für die ARF standen ursprünglich 723,8 Milliarden Euro zur Verfügung – davon sollten bis zu 338 Mrd. Euro als Finanzhilfen und bis zu 385,8 Mrd. Euro als Darlehen bereitgestellt werden. Mittlerweile sind in Summe nurmehr 648 Mrd. Euro vorgesehen, nachdem die 27 EU-Staaten nur in diesem Umfang Pläne vorgelegt haben. Bis Ende 2023 hatte die EU-Kommission laut ERH 213 Mrd. Euro ausgezahlt. Österreich hatte bis Ende 2023 eine Tranche in Höhe von 700 Millionen (0,7 Mrd.) Euro erhalten. Über die gesamte Laufzeit stehen dem Land rund 3,5 Mrd. Euro zu.

(APA/red.)

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